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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 12 · p. Seite 475

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 12
Article
[Rezension]
Date
1865-01-01
Page
Seite 475 (sequence 2)
Language
German
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Recehsionen und Anzeigen. 475 Schriften des Verf.’s Staatsarchiven entnommen, und es liegen uns hier alte und neue Urkunden von unantastbarer Authenticität vor. Man könnte freilich üb er das Mannigfache mit dem Herrn Verf. rechten; es wird so Vieles und Verschiedenartiges geboten, dass dem rudis indigestaque moles schwer auszuweichen war, auch musste die vollendete Diction, der namentlich bei einer Jubelschrift ihr volles Recht einzuräumen ist, manche Einbusse erleiden; doch sollen uns nicht diese Bedenken die Freude an dem reichlich Gebotenen verleiden, noch unsern Dank, kürzen. Die Schrift verfolgt im Ganzen die höchst lobenswerthe Tendenz, den Nachweis zu führen, dass die Wissenschaft frei sei und die Besetzung ihrer Lr3hrstühle nicht vom Glaubensbekenntniss abhängig gemacht werden dürfe. Speciell auf die Wiener Universität übergehend, weist der Verfasser vom rechtlichen, vom historischen und vom finanziellen Standpunkte nach, Ars8 diese Hochschule nicht ausschliesslich katholisch ist, und daher von dem Gesichtspunkte ihrer Gründung aus (wie der preussische Cultus- Minister von Bethmann-Hollweg hinsichtlich der preussischen Universitäten behauptete) der eigentlichen Lehrfreiheit kein Henramiss entgegentrete. Dieses wird aus vielen Urkunden nachgewiesen. Den Eingang bildet eine kritisch-historische, ebenfalls durch viele alte Nachweise belegte Untersuchung über das Jahr der Gründung der Wiener Universität. Der Verfasser kämpft nun auch pro domo und dass den Juden Lehrstühle eingeräumt werden. Er geht hierbei auf eine frühere Zeit zurück, und wir vernehmen noch aus dem 17. und 18. Jahrhundert gar manches Sonderbare. So behauptete die medicinische Facultät zu Wien in einer Eingabe vom 20. Februar 1610: ״die Juden seien durch ein Gesetz verbunden, jeden zehnten Christen durch ihre Arzeneien aus dem Leben zu schaffen.“ — van Swieten, der Reformator des österreichischen Medicinalwesens, gab im Jahre 1753 ein Votum in französischer Sprache ab (der er übrigens, wie man aus der initgetheilten Eingabe ersieht, nicht recht kundig war), dass man jüdische Aerzte, Apotheker, Chirurgen, Bader, Hebammen, letztere selbst für jüdische Frauen, nicht dulden dürfe. Als im Jahre 1765 die medicinische Facultät zu IJrag einer Jüdin ein Diplom als Hebeamme für jüdische Frauen, ertheilte, erhielt sie von v. Swieten einen scharfen Verweis, und nicht besser erging es ihr, als einige jüdische Chirurgen ihre

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