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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 9 · p. Seite 360

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 9
Article
Königsberg [Nachricht]
Date
1865-01-01
Page
Seite 360 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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> ׳־׳ף* י י-*-'' י > v "יי** 360 Monats chronik. '׳ *״ Königsberg*. Donnerstag den 25. Mai wurde der an Stelle des vsrstorbenen Professor Dr. Saalschütz zum Rabbiner und Prediger der hiesiger! Gemeinde gewählte Herr Dr. J. Bamb erg er, aus Hessen-Darmstadt, Zögling des jüd.-theoL Seminars zu Breslau, in Gegenwart des Vorstandes und Repräsentanten-Collegiums in sein neues Amt feierlichst eingeführt. Am darauf folgenden Sabbath hielt derselbe seine Antritts predigt, welche allgemeinen Beifall fand und auf den Wunsch vieler Gemeindemitglieder dem Drucke übergeben wurde. Kurland. Die Adelsversammlung zu Mitau hat mit 160 gegen 115 Stimmen den Beschluss gefasst, dass fortan jeder Bekenner der christlichen Religion Grundbesitz in unbeschränkter Ausdehnung erwerben dürfe. Unseren jüdischen Glaubensgenossen bleibt hingegen die Erwerbung von Grundbesitz nach wie vor untersagt, und doch nehmen verschiedene auswärtige Zeitungen keinen Anstand zu erklären, dass diese Frage im liberalsten Sinne gelöst sei. Laibach. Die Handelskammer lia-t auf den Antrag eines Mitgliedes ein Gesuch an die Landesregierung gerichtet, in welehern mit Berufung auf ein noch aus dem Mittelalter stammendes Privilegium gebeten wird, die Juden, ausser zur Marktzeit, nicht über 24 Stunden im Weichbilde der Stadt zu dulden. London. Das neugewählte Haus der Gemeinen zählt 6 Bekenner der jüdischen Religion zu seinen Mitgliedern, darunter 3 aus der Familie Rothschild. Tunis. Die Lage unserer Glaubensgenossen ist seit einiger Zeit geradezu eine unerträgliche geworden; grausame Miss- Handlungen der Juden, widerrechtliche Freiheitsberaubungen, Willkür und Gewa-ltthätigkeiten sind an der Tagesordnung. Von Recht und Gesetz ist den Juden gegenüber nicht die Rede, eine böswillige Verleumdung von Seiten eines Muselmannes genügt, um einem Juden Geld- und Körperstrafen zuzuzieheri^ das Zeugniss eines Juden gegen einen Muselmann wird vor Gericht nicht anerkannt, kurz, jeder Rechtsschutz, die Sicherheit der Person und des Eigenthums ist den Juden gegenüber aufgehoben, und selbst den Consuln der Europäischen Staaten, deren Hülfe man in einigen Fällen in Anspruch nahm, ist es bis jetzt noch nicht gelungen, diesem unverantwortlichen und unmenschlichen Verfahren ein Ziel zu setzen.

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