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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 6 · p. Seite 206

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 6
Article
Geschichte der Juden in Posen
Date
1865-01-01
Page
Seite 206 (sequence 2)
Language
German
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י, -״ •* :■יז f״״־;m״ ft-p*1yz& ^1ףויוח?ימ״ך 206 Geschichte der Juden in Posen. Stadien durch. Friedrich Wilhelm III. nahm in das General- Juden-Reglement für Süd- und Neu-Ostpreussen (17. April 1797) einen besonderen Paragraphen (IV, § 7) über das;Schuldenwesen der Posener Gemeinden auf und erliess in einem *speziellen Dekrete (21. Dezember 1798) eingehende Be- Stimmungen über die Ausführung dieses Paragraphen. Die Gemeinde machte zu wiederholten Malen fruchtlose Versuche, die Rechtmässigkeit der Forderungen zu bestreiten und die Schuldenlast von sich abzuwälzen oder wenigstens einen Nachlass derselben zu erzielen. Ein von der Gemeinde in dieser Angelegenheit im J. 1848 angestrengter Prozess wurde zu Ungunsten derselben ent. schieden. Gegenwärtig ist in Folge von dem Vorstande der letzten Jahre3) getroffenen zweckmässigen Anordnungen der grösste Theil der Schulden bereits getilgt. Im J. 1870 wird die vollständige Amortisation der Gemeindeschuld eingetreten sein. In den letzten Jahren der polnischen Herrschaft war der Magistrat zwar von der Regelung der verwirrten städtischen Verhältnisse vollauf in Anspruch genommen, nichtsdestoweniger fand er Zeit, beschränkende Massregeln gegen die Juden zu erlassen. 1780 (20. Juni) untersagte die Stadt den jüdischen Aerzten die Praxis in christlichen Familien, wies fremde jüdische Hausirer aus der Stadt und wies die einheimischen an, die Nacht in ihren Häusern zuzubringen. Das Hausiren an Sonn- und Festtagen ward mit Verlust der Waaren bestraft. Die Gemeinde zahlte jährlich an die Stadt 2000 Gulden in wöchentlichen Raten 4). 1784 erschoss ein christlicher Bürger — wie es heisst aus Unvorsichtigkeit — einen Juden. Der Mörder begab sich unter den Schutz des Bischofs, der dem Magistrate die Weisung ertheilte, ״dass er die Sache nicht beeilen möchte 5)“. 3) An dessen Spitze der um diese Angelegenheit hochverdiente Stadtrath Herr Eduard Kaatz steht. 4) Aus den Akten des Stadtarchives. D Luk. II, 430.

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