Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Geschichte der Juden in Posen
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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84 ' ‘ G686hi6ht.6 ä6r Judfeti in Posen. ’:r'0^^?■ ך^--^;/׳-. wandes bei Hochzeiten und sonstigen Gastereien 8). Selbst die ausserhalb Posens weilenden Mitglieder unterliegen der Controle des Vorstandes. Auf den Messen bilden die Posener jüdischen Kaufleute und Handwerker — sie besuchten im XVII. Jahrh. die Messen zu Lublin, Erzeminiec, Jaroslaw, Breslau, Frankfurt, Danzig, Thorn, Gnesen, Leipzig u. A. — eine eigene Gemeinde, an deren Spitze mehrere vom Vorstande erwählte Marktrichter9) standen. Die Hauptbeschäftigung der Posener Juden bildete der Gross- und Kleinhandel in allen möglichen Branchen, vorzüglich in Wolle, Leinwand, Tuch, Seide, Leder, Pelzwaaren und Gewürzen. Die Arten des Handwerks, die den Juden gesetzlich nicht verschlossen waren, hatten in der Gemeinde zahlreiche Vertreter. Es gab besondere jüdische Schneider-, Fleischer-, Kürschner- und Posamentier-Inuungen in Posen, aber auch einzelner Schuhmacher, Goldarbeiter und Buchbinder erwähnt das Gemeindebuch. Eine wichtige Rolle in der Gemeinde spielte der Schtadlan oder Syndicus, der auf Grundlage bestimmter Instructionen die Gemeinde den Behörden gegenüber zu vertreten hatte. Man wählte zu diesem Amte gewöhnlich einen entschlossenen und gesetzeskundigen Mann, der obendrein bei der Geistlichkeit und den Wojwoden eine persona grata sein musste. Einzelne der Schtadlanim 1675 wird die Frau Jeutel als Hebamme mit einem Gehalte von monatlich Einem Gulden (GB. I, 158b), 1712 die Frau Babel mit einem Gehalte von wöchentlich Einem Gulden und der Befreiung von Gemeindeabgaben angestellt (GB. II, 87 a). Aus dem Protokoll vom J. 1663 (GB. I, 110a) geht hervor, dass die Posener Gemeinde nach einem mit den Behörden geschlossenen Pact auf eine bestimmte Anzahl von Aerzten beschränkt war. 8) Die תקנות סעודות ומ^בושין werden in den Statuten fast eines jeden Jahres eingeschärft. Interessant ist die sich oft wiederholende Clausei, dass die Frau des Rabbiners Kleiderluxus ohne jede Ein- Schränkung, treiben darf.;דייגי היריד ,פרנסי היריד (9