Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1864)
- Article
- Geschichte der Juden in Posen
- Date
- 1864-12-01
- Page
- Seite 454 (sequence 6)
- Language
- German
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454 Geschichte der Juden in Posen. das Judenvierfcel, plündernd und zerstörend. Eine königiiche Ordonnanz JohannCasimir's (1660) schärft demGrodgeriehfce, dem Magistrat und dem Stadtkommandanten die Pflicht ein, die Juden kräftig zu schützen2'2). Trotzdem wiederholten sich bald darauf ähnliche Scenen: 1662 bei Gelegenheit eines In der Judenstrasse ausgebrochenen unbedeutenden Feuers, wobei der Pöbel die Synagoge erbrach und plünderte, und 1663י als die Stadtmiliz gegen das nach Posen anrückende Heer der Confuderirtcn auszog. Nachdem der Sieg über dasselbe errungen war, hielt es die wjlde Schaar, da sie einmal in den Waffen stand, für angemessen, einen kleinen Feldzug gegen den jiidischen Erbfeind zu unternehmen, jüdische Häuser und Läden zu erbrechen und wehrlose Juden zu verwunden. Die Aeltesten der Gemeinde behaupten in ihrer beim Grodgerichte eingereichten Protestation. dass der Befehl zur Judenschlacht von dem Magistrat ausgegangen sei. In demselben Jahre sollen die Juden den Maurer Kopacz des Nachts aus seiner Wohnung in die Synagoge geschleppt, ihn dort mit Gewalt beschnitten, ihm die .,Gebofcecc in die Hand gegeben, ihn mit eisernen Nägeln an die Wand gekreuzigt und als er trotz aller dieser Martern standhaft blieb, halbtodt in seine Wohnung geschafft haben. Die Akten des Grodgerichtes beschreiben ■■־das■• ״Märchen"mit grosser Ausführlichkeit, theilen die Zeugenverhöre und das Obducnonsattest mit, aber alle weiteren Verhandlungen und das Sclilussurtheil fehlen, — weil selbstverständlich der ganze Bericht von Anfang bis zu Ende sich als ein eitles Lügengewebe erwies23). Dieser schrecklichen Beschuldigung gegenüber verschwinden audere Quälereien: dass die Gemeinde vom Magistrate auf eine bestimmte Anzahl jüdischer Aerzte beschränkt wird und mit der Geistlichkeit zu Kosten wegen der Erlaubniss zum Besuche des dortigen Jahrmarktes pactiren muss. -* *) Luk. II, 3‘>9 aus ׳iv.i Akten des Grodgerichtes. *י) Luk. II, 340—42.