Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Paris [Nachricht]
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 278 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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278 Mon ätsch ronik. :'W'<)kltbätigkeitssix1n־ der Familie Rothseluld äusserte sieh auch hier in einem Geschenk von 10,000 Fres* an die israelitische und 12,000 Frcs. an die Armenverwaltung der Stadt Paris, sowie in dem bereits ausgesprochenen Plane, einen Fonds zur Begründüng eines Siechhauses der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. — Geber eine Petition, die die Wiederherstellung der katholischen Religion־ als Staatsreligion beantragt, ist der Senat zur Tagesordnung übergegangen mit der Erklärung, ״dass das allgemein anerkannte Princip der Gewissensfreiheit allen durch den Staat anerkannten Gülten gleichen Schutz und gleiches , Recht verbürge." Pesth. Wiederum ist eine der Schranken gefallen, von denen sieh die Juden trotz Fortschritt und Aufklä-rung immer noch um geben sahen. Dr. Joseph Rozsay, als Arzt und Gelehrter gleich ausgezeichnet, ist zum Mitgliede der königL ungarischen Academie der Wissenschaften erwählt worden und hat bei seinem Antrittsvertrag ״Geher die physiologischen und pathologischen Veräoderungen des hohen Alters" sich des ungeteilten Beifalls aller Mitglieder, sowie der einstimmigen Anerkennung aller Journale zu erfreuen gehabt. Rom. Ein zu 14jähriger Galeerenstrafe verurtheilter armer , Jude hat durch den Kardinal Amat, Bischof von Palestrina, die Taufe erhalten und ist wegen seiner aufrichtigen Bekehrung mit der Freiheit beschenkt worden! •*— Zur selben Zeit musste ein zu Ehren Meyerheers beabsichtigtes Trauerconcert auf Befehl der Behörden unterbleiben, weil der Componist ein Jude war. Venedig. Trotz des Gutachtens der hiesigen Not^riatskaui- 111er hat die Regierung ihrem Principe der Gleichberechtigung aller Confessionen Rechnung zu tragen gewusst. Die erwähnte Kammer hatte sich bekanntlich dahin ausgesprochen, dass wohl die Bekenner nichtchristlicher Religionen, keineswegs aber Juden zum Notariate zuzulassen seien. Das Ministerium hat jedoch seine Absicht und seinen Entschluss kundgegeben, das vom Reichsratlie votirte Gesetz über die' Zulassung der Israeliten zum Notariate auch im lombardisch rvenetianischen König- ' reiche in Wirksamkeit treten zu lassem