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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 2 · p. Seite 78

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension] / -o-
Date
1864-01-01
Page
Seite 78 (sequence 2)
Language
German
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־ ־ י•: —י,-"•;- י,;' : Monatschronik. theilen, und leuchtet überall ein genaues, prüfendes Eingehen hervor; nur wäre an einigen Stellen mehr Ausführlichkeit zu wünschen. Dem Commentare sehliessen sich sehr passende homiletisehe Anmerkungen an, die, wie der Verf. sich aus drückt, ״dem angehenden Prediger nützliche Winke, Stoff und Anregung zu Vorträgen gewähren sollen." Ref. schienen zwar diese anregenden Bemerkungen für angehende Prediger zu kurz, und für vorgerückte zu lang; doch sind diese Bemerkungen wichtig, insofern sie den Commentar zuweilen passend ergänzen. Dem Commentar steht eine sehr präcise deutsche lieber- Setzung zur Seite, die das Bestreben zeigt, sich dem Originale, ohne in sclavische Worttreue auszuarten, so viel als möglich anzuschliessen. So trefflich ausgestattet, verdient das Herxheimer’sche, für den Schulgebrauch berechnete und demselben auch vollkommen entsprechende Bibelwerk, dem es überdies auch nicht an einer äusseren schönen Ausstattung fehlt, weite Verbreitung. — 0 — Monatschronik. Constantine (Algier). Unter dem Schutze der Regierung hat sich in Constantine ein Verein: ״La Jeunesse israelite de Constantine,“ gebildet, der den dreifachen Zweck hat: Arme israelitis che Kinder in Lehre und Aufsicht zu geben, deren religiöse und profane Bildung zu vollenden und eine Bibliothek von Werken religiösen und moralischen Inhalts zu gründen. Düsseldorf. Die Bestätigung des Herrn J. Cohen, welcher zum zweiten Male zum Handelsrichter gewählt war, wurde von der Regierung ohne weitere Grundangabe abgelehnt. Herr Cohen wendet sich aus dieser Veranlassung an die Notabein des hies. Hand 618 8 tan des und theilt ihnen ein Schreiben mit, welches er wegen der'Nichtbestätigung an den Justizminister, Grafen zur Lippe gerichtet hatte, und in welchem er nachweist, dass nicht blos das Recht des jüdischen Staatsbürgers auf das Amt eines Handelsrichters rechtlich feststeht, sondern auch schon in einem

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