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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 7 · p. Seite 280

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 7
Article
Ungarn [Nachricht]
Date
1863-01-01
Page
Seite 280 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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280 Monatschromk. garischen Gesetzes erwiesen worden sei, das in Ungarn den •luden das Halten christlicher Gesellen und Lehrjungen verbot. Se. Excellenz möge doch ja Zusehen, die betreffende Vcrordnung vom 20. Scpt. 18M) des Ministers Goluchowsky rückgängig zu machen, welche, den ungarische!» Clerus um so unangenehmer berühre, da derselbe eben bei der Regierung habe einschreitcn wollen, damit diese, im Einklänge mit den canonischen Satzungen, das bisher in Böhmen, Mähren, Galizien gültig gewesene Verbot, welches den Juden das Halten christlicher Dienstboten und Ammen untersagt, auch auf Ungarn ausdehne. Letzteres Verbot war nämlich lur jene Länder eben auch nach dem italienischen Feldzüge aufgehoben worden. , Warschau• Die polnische Nationalregierung überraschte die Israeliten am 6. Juni mit einer Proelaination, die nach der Ver- Sicherung von Sachverständigen, die sie im Original gelesen haben, in klassischem Hebräisch geschrieben, wie es nur wenige jüdische Gelehrte zu schreiben verstehen. Die Brodamation verspricht Gleichstellung der Juden und Christen im freien Polen, spricht sieb im Ganzen anerkennend über die politische Haltung der Juden Polens aus, warnt vor Spionage und Angeberei, und verbietet für fünf!Spione, die die Xationalrcgierung zum Tode verurtheilt habe, das übliche. Kaddischgebet zu sagen, oder sonst irgend eine der gebräuchlichen Trauereeremonica zu veranstalten. Diese Prodamation machte einen traurigen Eindruck auf die jüd. Bevölkerung; keine Standreditsver- Kündigung vermöchte erschütternder zu wirken, als diese energische Androhung, die es den Ueh erleb enden verbietet, das Andenken ihrer hingeschicdenen Verwandten heilig zu halten. Wien. [Zur Juden frage in Steiermark.] Die Frage, ob in Steiermark und speciell in Graz sich Juden niederlassen dürfen, scheint nun practisch an einem concrcten Falle im Sinne der Zeitforderungen entschieden zu sein. Vor längerer Zeit verlangte ein Jude die Concession zum Betrieb einer Sodafabrik in Graz. Die Gemeindebehörde machte die Gewähr der Bitte zunächst davon abhängig, dass er sich mit der Aufenthaltsbewilligung ausweisc. Der Israelit wendete sich nunmehr an die Statthaiterei und erhielt von dieser den Bescheid, eine Bewilligung des Aufenthaltes sei nicht nothwendig.

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