Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Leipzig [Nachricht]
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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80 ׳ Monatschronik. isr. Interessen“ hat auch in diesem Jahre den 76sten Todestag Moses Mendelssohn’s (4. Januar) in erhebender Weise begangen. ־— Br. Julias Fürst hat vom König v. Sachsen in Anerkennung seiner wissenschaftlichen. Thätigkeit einen Brillantring erhalten. Paris. 8. Cohen, bekannt als Bibelübersetzer und Begründer der von ihm seit 1840 herausgegebenen Archive8 israelites, ist am 8. Januar im Alter von 65 Jahren gestorben. — Das Consistorium hat vom Seinepräfecten die Zusicherung erhalten, dass der Staat sich für verpflichtet erachte, wie zu den öffentlichen Gebäuden der anderen Culte, so auch zu dem projectirten Baue, zweier Synagogen zu Paris aus Staatsmittein beizutragen, und erwarte er (der Präfect) nur die Vorlagen des Consistoriums, um sie dem Staatsrathe zu unterbreiten. — G. B.edarrides, seither Präsident des Civilgerichtshofes zu Aix, ist zum Generalprocurator für Corsica ernannt worden. Es ist dies der erste Fall, dass ein Jude(?) in Frankreich dieses hohe Amt bekleidet. Prag. Dem zum ordentlichen Professor an der hiesigen Universität ernannten Dr. Wessely wollte man das ihm zustehende Recht, als Promotor zu fungiren, streitig machen, doch hat die Majorität diesem Ansinnen widersprochen. Rom. Mr. J. Cohen, hat die Ehre gehabt, sein Werk ״Les Deicides“ von der römischen Curie auf den Index der ״verbotenen Bücher“ gesetzt zu sehen. Verona. Ein Armeebefehl Benedek’s verordnet, dass fortan bei der Bestattung jüdischer Soldaten, der bei den Bekennern anderer Confessionen. übliche Conduct stattzufinden habe, und macht es allen höheren Offizieren zur Pflicht, darauf zu achten, dass die jüdischen Geistlichen, wenn sie in Ausübung ihres Berufs im Lager erscheinen, mit derselben Rücksicht und Zuvorkommenheit behandelt werden, wie die christlichen. Ausserdem soll der Tod jedes jüdischen Soldaten dem betreffenden Ortsrabbiner sofort zur Anzeige gebracht werden. Wien. Das Religionsgesetz, welches vom Ministerium im Gegensatz zu dem vom Abgeordnetenhause entworfenen Religionsedict eingebracht werden soll, ignorirt vollständig das Verhältniss der jüdischen Religion zürn Staate und spricht nur von den beiden christlichen Confessionen.