Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 419 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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und des deutschen Städtewesens. 419 tag so man singt Judica In den fast Inn dem Dritten Jar vnn■ 8 er er Reiche. ]Beilage I~V\ Extracfc welcher maass die Juden zu Wormbs zum zweiten gedingt vnd vffgenomen werden. 1557. Wir Stättmaister, Burgermaister Vnnd Rath des halligen Reichs Statt Wormbs, Bekennen Vnd thun Kunth allermänniglieh, dass wir auf heudt dato die Judischliait Inn vnserer Statt gemeinlich Vier Jar lang nehsts vf einander volgende, die sich vff Sa net Georgen des hailigen Ritters tags, wan man nach Christi vnsers erlös ers vnd Seligmachers gepurt schreiben vnd zelen würdt 1557. anfallend, vmb Irer fleissigen bith willen widerurnb Inn vnsern schütz vnd schirm vfgenornen, vnd mit Vnderschaidt, wie hernach von Articuln zu Articuln volgt, gedingt haben, Item Sie sollen die häusser vnd gepäw, so sie bewonen, Vnd gemeinen vnser Statt zusteen vff Iren eygenen Kosten, die Zeit dieses gedings, Inn wesentlichem gutem bau vnd besserung haben vnd halten, Damit aber solch8 8tätlich beschehe, Sollen sie schuldig vnd pflichtig sein, Alle Jar vff Ostern vnsern Jede8mals Bürgermeister antzumanen, Derselbig Bürgermeister, auch die zween Baumeister sollen bevelh haben zween werckhmeister zu Inen Zu nemen, Inn alle solche heuser vnd gepäw zu geen die Zu beseen, Vnnd was sie das selbig Jar zu bawen von nötten erkennen, Das soll der Besitzer, bey Vermeidung vnserer Straff, vnverhinderlich also stellen vnd bawen, Vnnd zu ergätzlichkeit solicher besichtigung, solle dem Bürgermeister vnd den Zweyen Bawmeistern Jedem ein gülden Vnd den beden werckhmeistern Jedem ein halber güldt Zu Verehrung gegeben werden. Item das Schull, Schullhof, Tantzhaus, Badt vnd dergleichen gemeine häusser, sollen berürter gestalt auch baulich, wes entlieh, vnd in guter besserung vonn gemeinen Kosten gemeiner Judenschafft, vnnd sonsten sauber vnd rehyn, vnd nicht wie bishero gespürt, Vnnlustig vnd vnrisauber gehalten werden, Auch bey vnnser straff Vnnd wollen Daruff Ihnen die selbige, dieses ge ding aus, mit sampt dem Juden kirchhof zu geprauchen vergünstigen, wie vngeuerlich herkommen Ist, 33°