Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension] / S.
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Recensionm und Anzeigen. 201 artige Verhältnisse, so wie auch Abhaltung des Probejahres an Gymnasien von Seiten jüdischer Schulamts-Kandidaten, dauerten bis etwa 1857 mit dem besten Erfolge fort. Als hervorragende Beispiele werden angeführt: Der Mathematiker vr. Unger an der Realschule zu Erfurt und der durch seine lexicographischen Arbeiten bekannte vr. Freund, der Directors - Stelle am Gymnasium zu Hirschberg vertrat. Der jetzige Minister des Innern, Gras von Schwerin, griff auch damals, als Cultusminister, durch freisinnige Entscheide dankenswertst ein. Ebenso wirkte vr. E. Munk, der gleichfalls am Gymnasium zu Großglogau eine Zeit lang die Stelle des Directors vertrat, daselbst bis zum Jahre 1857. Außer diesen führt der Verfaffer auch noch andere Fälle aus, aus welchen hervorgeht, wie anerkannt segensreich die Wirksamkeit jüdischer Lehrer an staatlichen Anstalten sich erwiesen. Der Verfaffer kommt nun auf die Behauptung des Raumerschen Ministeriums, welche dahin lautete: ״Sämmtliche Gymnasien sind christliche Stiftungen und sämmtliche Realschulen christliche Anstalten, beide mit consessionellem (evangelischem oder katholischem) Charakter; und da nicht einmal Katholiken an evangelischen und Evangelische an katholischen Gymnasien und Realschulen angestellt werden, so ist die Anstellung von Juden an diesen Anstalten noch viel weniger zulässig." Es wird nun unwiderleglich, und geschichtlich nachgewiesen, erstens, wie wenig den Gymnasien die Bezeichnung ״christlicher Stiftungen" zukomme, zweitens, wie ganz willkürlich und unpassend alle jene Anstalten, den in denselben gelehrten Gegenständen gemäß, als ״christliche" charakterifirt werden. Ferner giebt der Verfaffer statistisch-sprechende Beweise dafür, daß die vorgebliche Ausschließung von katholischen Lehrern an evangelischen Anstalten und umgekehrt, überhaupt nicht Statt finde und daß sie um so we- Niger zur Ausschließung jüdischer Lehrer von jeder Wirksamkeit an staatlichen Anstalten berechtigen könne. Wann wird man aushören, die Nothweudigkeit von Maßnahmen der Art dem ״Christenthume" zuzuschreiben, in dessen Geiste sie unmöglich liegen kann, wenn es der Geist der Liebe ist! 8.