Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 11
- Article
- [Nachricht] / J. P.
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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434 Notizen. Man muß also darauf denken diese Frage zu bescheiden und die Schwierigkeiten, die allerdings nicht wenig sind, mit Muth zu überwinden. ' Um den Anfang mit dcr^guten Sache zu machen, braucht man Erstens den göttlichen Beistand und zweitens die Menschenfreundliche Unterstützung. So wie bei allen Unternehmungen jenes das erstere sein muß, um so mehr-wollen wir es bei diesem Gott gefälligen Werke hoffen, und zweitens bei der Menge menschenfreundlicher Herzen, so wie wir in unserer Gemeinde haben, an deren Hülfleistung nicht zweifeln. In dieser Zuversicht wollen wir zum Werke schreiten und gedenken mit Genehmigung Eines hochlöbl. Landesguberniums: Erstens für alle entkräftete, krüppelhafte Armen eine Versorgungs- und zweitens für gesunde Bettler ein Industrial- oder Arbeitshaus anzulegen. Hierdurch glaubt man das Betteln'von Hiesigen und Fremden, nicht minder den Müssiggang, wenn nicht von selbst, allenfalls durch Zwangsmittel abzustellen. Wenn man sich also mit Thätigkeit und Eifer wird angelegen sein lassen, daß dev Contribuent von Haus- und Gaffenbettlcrn nicht mehr wie bisher geplagt werden dürfe, so ist es auch zu vermuthen, daß jedes Mitglied der Gemeinde sich beeifern wird, diesem sowohl heilsamen als stammen Unternehmen hülfteiche Hand zu bieten. Au diesem Ziele und Ende wird hiermit auch eine Fassion angehangen, mit welcher sich Jeder nach feinem Belieben fassiouiren kann, was er zur ersten Einrichtung schenken oder fundiren, und was monatlich, jährlich, ohne eine Zeit zu bestimmen, zur Unterhaltung der Armen beitragen will. Der Gutthäter kann cs verschloffener an den Obercabiner oder Primator überschicken, und er mag versichert sein, daß es verschwiegen bleiben und auf keinerlei Art davon werde Gebrauch gemacht werden. Uebrigens wird ersucht, da dieses einzuführende Armeninstitut dennoch rechtschaffene wohlhabende׳Annehmer und Vorsteher bedarf, zu deren Salarium aber die einkommenden milden Gaben füglich nicht bestimmt und zu gebrauchen sind; folglich hofft man, ein jeder rechtschaffene Mitgenosse werde Sorge tragen und an'die Herstellung und Fortdauer dieses Geschäftes brüderlich Hand anlegen. von seinem Berufsgeschäfte oder seiner Behaglichkeit sich einige Stünden entreißen und zum Besten der Armen anwenden. Prag, den 1. Januar 1786.