Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zum Traktat Abot [Nachricht]
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 2)
- Language
- German
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NotizM 201 führlich wird sich die mit dem 2. Bande erscheinende Einleitung hierüber verbreiten. Hier mag nur die Bemerkung genügen, dass durch diese Auffassung nicht nur alle die von Hrn. Dr. Fr. hervorgehobenen, Schwierigkeiten schwinden, ׳und eine Einschiebung nicht angenömmen zu'werden braucht, sondern auch noch viele andere, worauf hier einzugehen, zu weit führen würde. Daß eine systematische Zusammenstellung beabsichtigt ist, ergibt sich, abgesehen von dem Innern Zusammenhänge - der einzelnen 'Sentenzen,1 auch schon 'aus der Correspondenz zwischen der ersten und Schlußmischna jedes einzelnen Abschnittes , so wie nicht minder aus dem charakteristischen ׳ Faden, der jeden einzelnen Perek durchzieht. Was den V. Abschnitt betrifft, so sind in ihm die Grundelemente jener Geheimlehren oder metaphyfischen Studien zusammengestellt, mit welchen sich Rabbi Akiba und seine Schüler oder überhaupt die Essäer beschäftigten und von welchen im Tractat Chagiga S. 13 ff. die Rede ist. Man vergleiche meinen Eommentar S. 496 ff. Nach dieser Auffassung ist es auch ganz erklärlich , daß der Tractat Abot in dem Mischnacomplex, und zwar׳ in der Ordnung Nesikin Aufnahme gefunden, denn er enthält nicht Hagada,^ sondern Halacha im eigentlichsten Sinne, denn er enthält die obersten Grundsätze und Gesetze für unser Verhalten als Menschen und Israeliten 1). Cassel. . Landrabbiner vr. Adler. Der Eid der Aerzte in dem ספר רפואות des אסף היהודי. Daß die Aerzte, deren Händen das Leben der Menschen anvertrauet ist, eine moralische Garantie geben sollten, daß sie ihre 1) Jede Meinung muß gehört werden, daherobiger Einwendung bereitwillig hier'eine Stelle eingeräumt wurde. Der Commentar des Herrn Einsenders liegt uns nicht vor; doch glauben wir, daß der angebliche Zusammenhang sich höchstens nur zu homiletischen Zwecken finden lasse, keineswegs aber vor der streng logischen Auffassung bestehe. — Auch der Nachweis, daß essäische Elemente sich im Abot finden, dürste , so sehr in neuerer Zeit von mancher Seite diese Conjectur beliebt wurde, schwer zu liefern sein. Endlich reicht die Motivirung, ״er enthält die obersten Grundsätze und Gesetze für unser Verhalten als Menschen und Israeliten ", nicht für die Einreihung dieses Tractats in die Ordnung Nesikin aus, da er da wohl seine Stelle zu Anfang der Mischna oder wenigstens nach Tractat Berachot hätte finden müssen; in dieser Ordnung, die das Kriminal- und Civilrecht behandelt, bildet er nach obiger Auffaffüng einen ganz heterogenen Bestaüdtheil. D. R,