Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 406 (sequence 10)
- Language
- German
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406 Zur Geschichte der Synagogen- Gemeinde in Königsberg/ Selbst auf diese Gn,vseb01!1gen mnsste gieichwobl als 2>ntwort erfolgen, daß den! (Gabriel 2evin;war wegen der Heben i1״n-ccHsion der Bescheid erlbeilet, das; er einige Tage länger als die Inden verweilen, aber doch fiel, nmeblbar hier begeben müsse, wenn er nicht wie die andern Inden weggeschasst werde» wolle, da der König die Weasebassniig der nicht mit Schutzvatenten versehenen Inden so 1tod^vürflidv befohlen, dass ״nr bei Ibin selbst durch Üiceonimandation GtwaS tu erballen sev, >7. Avril 17l7. Wie sehr batten sieb die Zeiten verändert,;renn man auf die frühere Abbängigss'it Prenssens von Polen;nrnckblickt! Noch aber batte die von den Inden Polens, im merlantilischen Sinne, nicht arifgebört, und eine Würdi!nng dessen von Seiten des Königs wäre besser gewesen. GegentbeilS aber wurde in dem genannten und den folgenden Iabren mir der Austreibung der nnvergleiteten Inden faetisch vorgegangen. Alle Aemter miss;- ten Bericl'te darüber einschicken, ob Inden daselbst ansässig und ob deren 'Abzug erfolgt sev. Unter den Acten des geb. Archivs finden sieb;. B. 70 solcher Berichte ans das betreffende Ansschreiben vom 12. Angnst 1717, 2-1 andere ans das Anssebreiben vom K. Januar 171S, andere vom Iabre 1720. Wer wegen geschehener Wegsck'afsnng der Inden nicht rechtzeitig berichtete, musste nach einem Neseript vom Iabre 1721, 5׳ Tblr. Strafgeld an die König!. Kasse zahlen. Gin Abriss von Korff sollte wegen Duldung von Inden auf seinen Gütern zwanzig Dukaten Strafe zahlen, welches uachdeni ans 20 Tblr. herabgesetzt wurde. Auch ans Memel mussten, nach einem Berichte an den König vom lStcu Detober 1722 selbst seit langer Zeit dort ansässige Inden fortziehcn. 7) Indes; drangen mitunter auch andere Ansichten durch. So erging im Jahre 171s ei» Königs. Anschreibe» an alle 21011ttev, worin eS heisst, es sey Fnrstcllnng geschehen, dass es gut und für die Unterthanen hequem setz, daß einige Juden geduldet werden. 7) Unlcr diesen war aber zweiscllas nicht der Hasjnde de Io»ge, dessen Familie noch ss'älcr daselbst cristine. Einen Beweis van Grrechtigkeit gab demseiden der König im Iabre 1715. De Iange detlagle sich damals wegen einer van einem dariige» Beamte» iOm öffentlich angelbancn In;nric und wegen Hingebung des deshalb angestrengten Braeenes, ivarans ein strenger Erlap des'Königs erklärte, dasi die Forderung des de Iange billig sei) und der Proeeß unausgehalten seinen Fortgang nehmen solle.'