Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 370 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- OCR quality
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370 Zur Geschichte der Jude». derselben theilhafftig \\\ macken vnd erwicdern dieselben förmblich an nachfolgenden Pnncten, Nemblick das; zu vorangezogene Ihre» Vorvordern ,'ambt Ibren Weibern, Kbiudern, Anden, Knechten, Havßsiesl'nd vnd allen andern Ibren Haab vnd Gnettern in Ihren vnd dee hevl. Reiche- Bersvcnck, Schutz vnd Schirm an vnd ausgenommen Ihnen sickerbait vnd Glait gegeben vnd aller gnaden srenbeiten, Bortl, Neckt vnd Gerecktigkait der andern Juden im Reick vnd (Erblicken Zürstentbumben vnd Landen sv vnder Ihrer Mavestät Schutz vnd Sckirni sein tbeilbafftig gemacht haben vnd daß Sie Ihren Cftwerb vnd Kanffmansckaften Ihren Nvttbnrfft nach zu Wasser vnd Lande veberal fren sicherlich fnebre» handeln vnd wandeln vnd Ihren Mavcstät Pattend tragen mögen; aber jüdische Zeichen \» suebren vnd sich an die Zvhl vnd Mautbstetten für Inden anzuzaig nit schuldig sein, sondern die Zvbl vnd Mautb von Ihren Kanffmann-gnetter» allein wie andere Christen reichen sollen; Mehr daß Sv Ihre Borfordern vnd Crben Heuser, Grund vnd Weingarten bckboinmen Innbaben, Nrizcn, müssen verkauffcii, versehen vnd in all andern Weeg darmit Handein vnd thun sollen vnd mögen wie mit andern Ihren eigenthnniblicke» Guettern obne meniglickeö Irrung, Berhinderniß oder Widersvrcckcn, darben Sn auch allergnedigst z» schützen vnd zu schermen vnd daß Tn Inden sainbt Ihren Vettern, befrenndtcn und baußgesindt vngeaclitct der publieirten (Generalien in Crain (Grafschaft lvörz, Gradisck, Triest vnd andern daselbst einraimenden Stätten vnd Ilethen außer de- Indenzeichen, wohnen, Handein vnd wandeln vnd werben mögen vnd das; die für gesetzte ückrigkait Sn von aller (Gewalt vnd beschwärnng beschützen vnd befchirnien vnd nssder die Gebühr nit beschweren lassen sollen. Nit weniger das; Sn Ihre Kinder vnd befreundete;״ Hoff Inden vnder Vnsern Scknz vnd Schirm an vnd anffgcnonnnen werden vnd das; Sn sainbt Ibren Brodtgesindt überall zu Wasser vnd Landt, frey sicher, wie andere besrcntc Hosshandelßlenth vbne Beselnver durchziehen in allen vnsern Königreichen, Aürstenthumbcn vnd Landen, Statten, Märcktben vnd Gebiettcn sonderlich eben allster zu Wien mcnigliche- Dnverhindcrt wohnen Ihre Nahrung vnd Handtiernng Ihre Zimmern oder offenen- Gewölben mit Kauffvnd Perkauffnng suchen vnd fnehren vnd alß andern Hoffbandelßlenth allen andern Gerechtigkeiten fähig seyn mögen, vedoch gegen raichnng gebührlichen christlichen Mauth, Dreißigst, auffschlag vnd dergleichen gebnüreiffcn mehr von Ihren Kauff-