Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 45 (sequence 9)
- Language
- German
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46 Zur Geschichte der Juden in Worms. bruar eine ansehnliche legation wider nach WormS gesänckt, um mit rath und Bürgerschaft zu traetiren und solche beydc theile zu vergleichen, wobcy sie hofften, die Bürgerschaft würde nun. weil sie den Ernst mit Dr. Chemnieio saben, sich dermalen ׳» allen gutwillig erzeigen. 12 und 13 behandeln die Streitsacke zwischen Rath und Bürgerschaft. "14) Hierauf haben sich die Burger nntereinander zur rubc ermahnt, dabey aber vcrschiedenemale an den Chnrfürst von Psaltz wegen Dr. Cl!. intercecllrt, auf welcher sich endlich der Churfürst gegen die Bürgerschaft schriftlich crklährt, daß sie zuförderst den Ausschuss abschaffcn, die Zusammenkünfte einftellen und alles vorher in den vorigen stand bringen mußten, wobei) er fegte (hinznfügte), wie Dr. Ch. wohl höher zu strafen wäre, weil durch dergleichen schriften viele standcspcrsoncn in straf und Ungnade gerathen wären;, es ist aber bey den vielen inständigen Anhalten der Bürgerschaft endlich Dr. Ch. nach 3 Monat gcfängniß mit der condition loögelassen worden, daß er zn sagen mußte bey Verpfändung etlicher 1NOO Fl. der Bürgerschaft wider die Juden nicht bedient (dienlich) zn sein ft. 15) Dr. Cheumicius kam darauf nach WormS, knrtz vor Palmsonntag, da cs gebräuchlich in Worms ist das Ostcrgebott in allen Zünften zu halten, woben der rath durch ihre in starker anzahl dabey gewesenen depntirte. besonders durch Doctor Denikon vortragen ließe: da Ihro Kayserl. nmj. den beschwehrlicken znstand der stade in ersahrung gebracht, zur hinlcgung (Beilegnug) dessen 8. maj. zu coimmssarien den Chnrfürst zn 5-Iavnx und l’falt/,, wie auch den Landgraf von Dnnnstadt verordnet batte. Cs sei vermutlich, daß dahcro nicht wenig Unkosten zn besorgen, solches aber die zünfte verursacht hätten; als wollte der ratb bessermaßen (gewissermaßen) beweisen, daß gemclde nnkosten gemeiner Bürgerschaft zuznmesscn, daß (ferner) der rath dijenigen Burger, so dem Bnrgerwesen bcygcwohut nicht mit Geld, oder dem Thurm, sondern am Leib zn strafen bedacht, und daß die Juden, so jetzo eine steinerne Manr, nun eine eiserne Manr bekommen werden; übrigens seven himit alle znsammenkünftc mit ernst verbotten. 16) Die Burger sind mit diesem Vortrag nicht wenig er- *) Val. oben S. 4!i Anmerkung. 7) Was er aber, wie wir sehen werde», nicht gehalten hat.