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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 12 · p. Seite 478

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12
Article
[Nachricht]
Date
1857-01-01
Page
Seite 478 (sequence 1)
Language
German
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478 Recensionen und Anzeigen. schein Hege die Unsterblichkeit der Seele dadurch erweisen, daß der Mensch, dessen Zweck höchste Vollkommenheit, diese auf Erden nicht erreichen kann, also diesen Proceß nach dem Tode fortsetzen muß. Ein Analogon dieser Ansicht findet sich im Parsismus: Ahriman laßt das gute Werk des Ormuzd nie vollständig gelingen. Aber nicht die absolute Nothwendigkeit, sondern die absolute Möglichkeit der Sünde erkennt das A. T. an; der Gott des A. T. ist viel zu gerecht, .als daß er dem Menschen lebenslänglich ein Ziel Vorhalten sollte, ohne die Möglichkeit es zu erreichen: der Mensch ist potentialiier vollkommen; daß er es realiter werde, ist der Zweck seines Daseins. Unsterblichkeit wird daher wie der Gottcsbegriff nicht postulirt, sondern gewußt; um das Wie und Wo des Lebens nach dem Tode angeben zu können, müßten wir einen Einblick in das jenseitige Leben haben, was unmöglich ist. Wollen wir auf eine Unsterblichkeit dringen, so sei es eine von den Schlacken des Egoismus geläuterte, sei cs diejenige, die wir schon im Diesseits haben können: indem wir in der Endlichkeit eins seien mit dem Unendlichen und ewig in jedem Augenblick. So zieht sich der philosophische Gedanke wie ein goldener Faden durch die an Umfang geringe, aber inhaltvolle Untersuchung; und wenn es auch manchmal gezwungen erscheint, daß das A. T. mit Absicht mehr jene heidnischen Anschauungen negiren, als positive Wahrheiten hinstellen wollte, so können wir doch der klaren und vernünftigen Darstellung unfern Beifall nicht versagen. S. Notiz. Der im vorigen Hefte S. 415 in der Anmerkung mitgethcilte Vorfall kain nach öffentlichen Blättern in diesen Tagen vor ein Kriegsgericht. Der dort crwähirtc Pfarrer, Namens P. Noll, wurde gegen den wackern Hauptmann, dessen Name v. Ziegcsar, wegen Ehrenverletznng klagbar. Das Kriegsgericht konnte jedoch in der Ansprache des Hauptmanns von Ziegesar nichts Verletzendes erkennen, und so wurde der Pfarrer mit seiner Anklage zurückgewiesen.

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