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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 7 · p. Seite 279

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 7
Article
[Nachricht]
Date
1857-01-01
Page
Seite 279 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Notizen. 279 lichcn Zwiespalt mit Männern bringen, deren Auffassung und Ansichten ich unveränderlich getheilt habe, uyd mit denen in so schmerzlicher Meinungsverschiedenheit in einer so wichtigen Frage je gestanden zu haben, ich mich nicht erinnere. Dor'Allem lege ich meinerseits Protest gegen den Gedanken ein, die Religion sei für uns als Gesetzgeber eine gleichgültige Frage. Ich bin tief überzeugt, es sei unsere höchste Pflicht die Religion und ihren Einfluß aus die menschliche Seele zu unterstützen; ich bin tief überzeugt, der Geist und die Vorschriften des Christenthums müssen den Vorsitz bei unseren Berathungen führen, und sind unsere Gesetze dem Geiste und den Vorschriften des Christenthums zuwider, so dürfen wir nicht hoffen, daß Gott sie segnen werde. Ich kann es in Wahrheit sagen: sei ich mit meiner Abstimmung im Recht oder im Unrecht, mein Entschluß wird weniger von Rücksichten politischer Nützlichkeit, als von einem tiefen Gefühle religiöser Pflicht bestimmt. Zwischen dem Glauben der Juden und dem der Christen herrscht nach meiner Ansicht eine Grundverschiedenheit. Ich denke nämlich, daß die Uebereinstimmung der Juden und Christen hinsichtlich der historischen Wahrheilen und des göttlichen Ursprunges des A. T. nicht die Verschiedenheit über die Lehren, die Lebensprincip und Grundlage des Christenthums bilden, verwischen kann. Wenn wir also als Gesetzgeber Autorität hätten über, den religiösen Jrrthum zu entscheiden, wenn unsere Aufgabe wäre den religiösen Jrrthum zu bestrafen, dann läge uns die traurige Verpflichtung ob, die Juden zu,strafen; (denn ich betrachte die vom Gesetze ausgesprochene Unfähigkeit der Juden als eine Art Strafe). Aber wir haben nicht diese Mission; wenn die Juden vor 2000 Jahren ein nichtsühnbares Verbrechen begingen, so haben wir nicht eine irgend welche Autorität überkommen, das Vergehen der Väter an den Kindern heimzusuchen, und zwar nicht nur bis zum dritten und vierten, sondern bis zum dreihundertsten oder vierhundertsten Geschlecht. Diese schreckliche Aufgabe liegt nicht uns ob: ״mir gehört die Rache, ich werde sie üben, spricht der Herr" , (Brief, an die Römer 12, 13). So der fromme Britte; was dürsten..die s. g. Frommen Deutschlands hiergegen einzuwenden haben? Halten sie sich für berechtigt, sich jene fürchterliche Mission anzueignen? Es liegen uns mehrere Nummern des zu Bukarest seit dem 3. April d. I. in rumänischer und französischer Sprache erscheinenden Isiselituln komssv, RedgeMre A. Ascher und I. L. Weinberg, vor. Diese Zeitschrist, di« - wöchentlich in einem Bogen ^erscheint, setzt sich zum Ziel,

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