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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1854-01-01 · Heft 5 · p. Seite 204

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
3 (1854)
Issue
Heft 5
Article
Zu dem Aufsatze "Bilder aus dem Leben und Wirken etc".
Date
1854-01-01
Page
Seite 204 (sequence 2)
Language
German
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204 Notizen. Icfliiuflcn auf die Widerlegung ihrer Deutungen ^Bezug genommen zu haben. So beißt es OVncf. Dia Mm 03: Wie erklärst Du lN. Nk.l das את in ~ץ ויה‘ אל, את ה:ע worauf;ד?. Af. cnricbert: -אלו :אני י>ו\1 .ויהי אלוהים הנע־ ה,׳ היב־ ק־נזה lcj?tc: nw dcn Bund geifert, scheint sich auf die Epispasten zu beziehen. Bergt, auch Rap. Erech Milin Artikel אה^יתום S. 19. — Zu £ 139. Daß Inlianns und PappuS wirklich den Tod erlitten baden — nicht wie l^ratz meint, daß sie durch Abberufung des T-nictuS gerettet worden seien — ist ausdrücklich zu lesen: Talmud Hicrosol. Megilla s. 70 c. 3. Babli Taanit 19 9 und Torat Kobanim zu (4בחקרתי פ״־ק ד!, ־ב. Daselbst. Im Iabrgange 1802. S. 49 4, bat der Herr Herausgeber gegen einen Umstand in der ErMlmig von IuliannS und PappuS Zweifel erboben, daß nämlich in Talmud Hierosol. Sel'ebikt 4. 2. gesagt wird ׳־מ:ח:ו להן מים נכלי זכוכית צנועה ולא קנלו wofür im Heidentbume keine ׳Beziehung zu finden sei, und ist geneigt 1 hi* Martnrertbum unter Kaiser Zovian zu sejzen, wo sie durch lfdriften verfolgt worden waren, so daß das מים וכוי auf das Abendmabl Bezug batte. Daß aber ans Ioviau's Zeit keine Verfolgung durch driften bekannt ist, spricht gegen diese Venuutbung. Was das ״Wasser in! gefärbten l^lase" anlaugt, so könnten sie genötbigt worden sein Weilt von Heiden zu trinken, was ihnen verboten war. und sollte dafür Wasser in einem rotb gefärbten l^lase trinken,' daß es dem Weine abulich sei. Daselbst. Der Herr Herausgeber fl'ibrt a. a. O. die Ansbebnng des Druckes durch Vermittelung des R. Zehuda ben ^ehamna «Nosch Hafckana 19) auf die Zeit des Kaisers Antonin zurück und bringt die le\ 9<י׳ sicarii.s da!nit in Verbindung. Zndeß dürfte der Vermittler zu jener nachbadrianifcken Zeit R. Simon ben Iochai gewesen sein, wie Talmud Me'ila 17 1׳ berichtet, und die Vermittelung des N. Zebnda b. Sckmmua die Aufbcbung der Tra.ianischen Edicte bewirkt baben. Jedenfalls spricht nichts gegen die Möglichkeit. BemerkenSwerth ist auch, daß in dem R. Siuwn b. Zochai betreffenden Referat nur von נזילה :דה ושבת die Rede ist. während in der Erz-äblung von N. Iehnda ben Schamua besonders שלא 1יעסקו נתו״ה bervoraeboben ist. Das Verbot der Leb re scheint nämlich nach hem Ableben des Hadrian unbeachtet geblieben zu fein, uut» mit* gegen TbatsächlicheS wurde an dem noch bestehenden Ediet des Hadrian im Anfang der Regierung des Antonio fest gehalten. Dr. SB. Landau.

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