Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1852)
- Article
- Über die Bachuzim
- Date
- 1852-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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382 Bericht über die Bachuzim. dexeu moralischer und religiöser- Existenz eine ganz andere Gestalt zu geben. Sie werden sie in Gemeinden organisiren, Sie werden Synagogen erbauen, Schulen errichten, geistliche Oberhäupter einsetzen n. s. w. Und so werden Sie den Ruhm haben einer großen Anzahl unserer Glaubensgenossen Mittel zu verschaffen den göttlichen Kultus auf eine des höchsten Wesen würdige Weise zu üben, und das Licht des Unterrichts und die Wohlthaten' der Civilisa- Lion zu genießen^). Mittheklungen aus Dresden. Neber die staatsrechtlichen und bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Sachsen herrscht in fernen und man könnte sagen selbst in nahen, an Sachsen anstoßenden Kreisen Ungewißheit, die durch entstellende oder nur zur Hälfte berichtende Zeitungsartikel hervorgerufen und un- Lerhalten wurde. Eine der Wahrheit gemäße Darstellung der Verhältniste der Israeliten Sachsens sowie der hierüber gepflogenen Verhandlungen, dürste daher von nicht unbedeutendem Interesse sein. Eine Verordnung vom 20. April 1849, von Sr. Majestät dem König Friedrich August unterzeichnet, brachte unter dem Ministerium Held aus Unterlage der Grundrechte, die vollständige Gleichstellung der Juden Sachsens mit den christlichen Mitbürgern. Hierdurch steten alle politischen und bürgerlichen Schranken, die zwar seit dem Jahre 1836 allmälig etwas geöffnet worden waren aber doch noch so enge blieben, daß die politische Lage der Juden in Sachsen als die drükkendste in ganz Deutschland bezeichnet werden mußte. Der neue Umschwung der Verhältnisse führte allgemein nach den Vorgängen des Jahres 1849 die Aushebung der Grundrechte herbei; das Ministerium Zschinsky legte den Kammern einen Gesetzentwurf über ein neues Wahlgesetz, sowie über die Grundrechte vor, in welchem ausdrücklich bemerkt wurde, daß es hinsichtlich der Juden bei der gedachten Verordnung, also bei den Grundrechten, zu verbleiben habe. Die erste Kammer, die sich diesem Gesetzentwürfe in vieler Hinsicht widersetzte, wollte auch die Juden von politischen Rechten ausgeschlossen und auch in ihren bürgerlichen Rechten beschränkt wissen, und sie auf den drükkenden Standpunkt vom Jahre 1838 zurückversetzen. Der Minister des Innern, v. Friesen, erklärte jedoch energisch, daß die Negierung hieraus nicht eingehen und den Juden das einmal erworbene Recht 5) Wir werden diesen Bericht des trefflichen und wackern Oberrcibbinere, Herrn G> Netter, nächstens vervollständigen.