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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-05-01 · Heft 8 (Mai 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 8 (Mai 1852)
Article
Jüdisch-geschichtliche Studien
Date
1852-05-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Wissenschaftliche Aufsätze. 313 gegenstände mußte unterbleiben, und es wurde nur durch Mittheilungeu an Nachbaren und Freunde kund gemacht. Das Ausstellen des Prosbut war verboten, und selbst das Ausbewahren eines Scheidebriefes konnte gefährlich werden?). Elisa Bal-Keuaphai'm (der Essaer) wurde verfolgt, weil er Tesillin an sich hatte, und die Strafe dafür sollte nicht geringer sein, als ihm das Gehirn einzustoßen^). Selbst die jüdische Tracht war in dieser Zeit gefährdend — es gibt nichts Neues unter der Sonne. — Zwei Schüler 9t. Josuas hatten ihre jüdische Tracht mrt der landesüblichen vertauscht und glaubten sich dadurch unkenntlich gemacht zu haben, aber einer von. jenen, obenerwähnten jüdischen Delatoren hatte sie erkannt^). Die schwerste Strafe war aber über zwei Thätigketten verhängt, derer: Unterdrückung allerdings den Herzschlag des Indenthums zu hemmen im Stande gewesen wäre. Die verschärfte Todesstrafe drohte denjenigen Lehrern, die entweder einen Kreis von Schülern um sich sammelten, oder die ihre Schüler zu Lehrern und Richtern ordinirten. Das Strafmaß für die Ordination kann zugleich für den Lehrvortrag gelten. Der Ordinirende, wie der Ordinirte sollten dem Tode verfallen, die Stadt, in welcher die Ordination stattfand, sollte zerstört, selbst die ganze Gegend sollte verwüstet werden. Auf diese Weise sollten für die Uebertretung Einzelner ganze Gemeinden verantwörtlich gemacht werden. Man wird nach Betrachtung dieser Liste der Verbote, namentlich derjenigen, welche gegen das Tradiren der mündlichen Lehre gerichtet waren, nicht umhin können einzugestehen, daß das Hadrianische Verfolgungssystem fein durchdacht und aus Erfolg berechnet war. De): Götzendienst decreriren, hieße den massenhaften Widerstand organisiren; aber die tägliche Religionsübung stören, die jüdischen Bräuche verpönen und ganz besonders das traditionelle Akroama und den ואילך Wied (!rieh rt. Der Talmud bezieht diese Gefahr auf das jus primae noctis; allein Megillat Taanit (6) verlegt diese Schändung in die Zeit der vorhasmonäi scheu Verfolgung, während Jcruschalmi sie in die römische Zeit versetzt. Wäre nicht die talmudische Erklärung dagegen, könnte man unter אונם die Schändung und unter סכנה das Heirathen am Mittwoch verstehen. 7) Ketubot 91. Sehr richtig erklärt N. Jacob Emden in seinem Mischnacommentar die zwei Stellen העושה תפלתו עגולה סכנה ואין כה מצוה (Meöifiaiii) «..תלאה (המזווה) כפקל או שהניחה לאחר חדלת סכנה ואין כה כיצור (Menachot 32) daß diese סכנה hier bedeute, die Verfolgung von Seiten der römischen Behörden. Naschi's Erklärung: durch eine mechanische Verletzung, scheint auch gar nicht entsprechend. 8) Sabbat LS. '130. 9) Bereschit rabba. Es gehet aus der dortigem Stelle klar hervor, daß der daselbst erwähnte Stratiot (סכירנ׳ויום) ein ehrt er I u d e von Acher's Schlage gewesen sein mußte.

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