Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 73 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1929)
- Article
- [Rezension] / Scheftelowitz, Isidor
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 1)
- Language
- German
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74 Paul Rießler, Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. B. Fi leer Verlag, Augsburg 1928. Dieses Werk, in dem zum ersten Male die altjüdische Literatur außernalb. der Bibel und des rabbinischen Schrifttums in möglichster Vollständigkeit zusammengefaßt wird, verdient unsere Anerkennung. Unter den 61 angeführten Stucken finden wirnichtnur sämtliche auch bei Kautzsch enthaltene Apokryphen, sondern auch die in altslavonischer Uebersetzung erhaltene ,,Apokalypse Ahrahams“, das in arabischer und äthiopischer Uebertragung vorliegende ,,Testament Isaaks“, zahlreiche Fragmente von alexandrinisch jüdischen Schriftstellern, wie von Äristeas, Aristobul, Artapanos, Demetrios, Eupolemos, Ezechielos, Kleodemos, Philo d. Aelteren, Pseudo-Aeschylos, Pseudo-Sophokles, Pseudo-Diphilos, Pseudo-Heraklit, Pseudo-Orpheus, Pseudo-Pbilemon, Pseudo- Phokylides, Pseudo-Menander, ferner die ebenfalls in griechischer Sprache abgefaßten von Juden geschriebenen Stücke Jannes und Mambres, Josef und Asenath. Von dem ״Testamentum Salomonis“ werden nur die Kap. 1—2; 20—25 gebracht. Zwei griechische Fragmente rühren eigentlich von Saniaritanern her, so das von Theodot und das andere von Pseudo-Eupolemos, das von dem Uebersetzer als Anonymus bezeichnet wird, vgl. hierüber jetzt M. Gaster, Asatir 1927, 17—42. Die darin enthaltene Vorstellung, daß Abraham die Astrologie erfunden habe und sie andere Völker gelehrt habe, ist sehr alt, vgl. Bäbä Baträ 16, §emöt R. P. 38, Beresit R. P. 44, Sir nassir Zuttä (cd. Buber) P. 1, Zöhär Beres. P. Lek-lekä, Wendland, Hellenistischrömische Kultur 2Ulf. Außerdem bringt Rießler in seinem Werke auch 2 alte hebräische Stücke in guter Uebersetzung, nämlich das ״Achtzehngebet“ nach al t p al äs ti - nis ehern Ritus und die ״Sprüche der Väter“. Zwei in diesem Werke aufgenommene Schriften gehören eigentlich nicht zum altjüdischen Schrifttum, nämlich die von einem Judenchristen abgefaßte Sedrachapokalypse und die der Schule des syrischen Kirchenvaters Ephrem entstammende ״Schatzhöhle“. Wenn im letzteren sich auch altjüdische Legenden vorfinden, so muß man bedenken, daß gerade Ephrem in seinen Schriften sehr viele alt jüdische Auslegungen verwertet hat. Im Anhang dieses Buches finden sich zu jedem Stücke kurze, treffende Anmerkungen, die dem populärwissenschaftlichen Zwecke dieses Buches genügen. Prof. I. Scheftelöwitz. M. H. Segal, A Gr am mar of Mishnaic Hebrew, Oxford, Clarendon Press, 1927. XLIV und 248 Seiten. Die hebräische Sprache in ihrem nachbiblischen Entwicklungsstadium hat im XIX. Jahrhundert mehrmals den Stoff für wissenschaftliche Forscher-, arbeit geliefert. Auch das Verhältnis zum Biblischhebräischen wurde in Betracht gezogen und stets von Neuern auf die Wagschale gelegt. Das Buch von Segal entspricht der Forderung nach einer vollständigen, erschöpfenden Darstellung der sprachlichen Tatsachen nicht; es leidet vielmehr an auffallenden Mängeln, insbesondere an Inkonsequenz! Dies geschieht in• solchem Maße, daß es Pflicht ist, hier klare Rede zu führen und darauf unverhüllt hinzuweisen. Von offenkundigen Druck( Schreib )fehlem will ich absehen. Allein unser Autor verwechselt in seiner hier besprochenen Grammatik (!) mehrmals das Perfekt mit dem Partizip, so z. B. § 120 כדנה, richtig כהנה; oder gar § 216 ד.ךאהי, r. הראהו. s. 4, Anmerkung 2 wird ein Plural מי* בצעים vokalisiert. Vgl. jedoch die Tosaphot zur Stelle b. Sanh. 5a, welche hier unzweideutig בצעים lesen, beziehungsweise voraussetzen. Von kann man füglich nicht .288 § קכןדעות bilden. Das Partizip Masc. kann nicht מיופה (so § 129) oder מובמח ,(174 §) ניל!ח (§ 325), 464 §) נ^כע ,(376 §) והמוכח) lauten. Natürlich ist 494 §) יד כולן שוה) f als ch. Anstatt 394 § חמשתן ist richtig המ£זתן zu lesen. Das Recht zur Paus al Verlängerung muß zumindest als zweifelhaft hingestellt werden, vgl. dagegen § 81 ל3עןאו 153 § ,אמרו usw. Unerhört ist 1כ£ער, vgl. III. B. M. 1320.