Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1927)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 2)
- Language
- German
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für den Gebrauch zu schlecht. Mein־ noch als die Abgegriffonheit fällt das Fragmentarische der Genizah-Funde in die Wagschale. Anfang und Ende fehlen fast regelmäßig.' Ein großer Teil der Fragmente besteht aus einzelnen Blättern. Die 487 Nummern, die II. beschrieben hat, forderten ein ungewohnliches Maß wissenschaftlicher Kleinarbeit und geduldiger Hingebung. 11־. ist in seinen Beschreibungen nicht sparsam. Man gewinnt den Eindruck, daß H. das bibliographisch Wertvolle in möglichster Vollständigkeit berücksichtigt hat. Zu vergleichen sind besonders folgende Nummern: 85 (46—49), 86 (49—50), 121 (64—66), 159 (82), 252 (116—122), 253 (122—128), 259 (130 bis 131), 262 und die darauf folgende Nummer (131—133), 275 (138—146), und 296 (156—157). Hier ist eine Fülle bibliographischer Festsetzungen konzentriert. Der Katalog TI.s beschränkt sich auf die in Philadelphia befindlichen Fragmente. Genizah-Kataloge sind bisher nur noch von andern drei Samni- Jungen erschienen (Bodleiana, British Museum und El kan NV Adler). lieber die Bedeutung der Genizah für jüdische Geschichte und Literatur ist man heute nicht mehr im Zweifel. Und da die vollständige Veröffentlichung der Fragmente selbst schon aus technischen und materiellen Gründen noch lange auf sich warten lassen wird, so wäre für die nächste Zukunft von besonderem Nutzen, wenn die Ausführlichkeit der Deskription, wie sie H. in seinem Katalog hat, auch in weiteren Einzelkatalogen Nachahmung fände■ Eine weitere dankenswerte Aufgabe wäre es, ein Gesamtregister sämtlicher Genizah- Fragmente nach einheitlichem System zu verfassen. M. Guttmann. Wachste!!!, Bernhard: Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Eisenstadt und den Siebengemeinden (Eisenstädt.er Forschungen, herausgeg. von Sand01• Wolf, Bd. II), Wien und Leipzig 1926, L und 776 Seiten, 22 Abbildungen. — Die; ersten Statuten des Bethauses in der inneren Stadt. Wien 1926, Faksimiledruck u. 34 Seiten Folio, eine Farbendrucktafel. Dem im Jahre 1922 hier besprochenen Werke über die Eisenstädter Juden haben Sandor Wolf als Herausgeber und Bernha r d Wachstein als Bearbeiter nunmehr einen Urkundenband folgen lassen, der ein Bild Vom Leben und Treiben in der Judengasse des 18. Jahrhunderts bietet, wie es in solcher Urwüchsigkeit und Geschlossenheit bisher noch nicht vorhanden war. Wachstein hat das zahlreiche Material an Akten und Urkunden gesichtet und es in bekannter Meisterschaft bis in die geringsten sachlichen und sprachlichen Einzelheiten hinein wissenschaftlich bearbeitet. Es ist wieder eine vorbildliche Leistung, die oft sogar viel zu viel des Guten bietet; wenn selbst Unwichtiges aufs getreueste im hebräischen Original wiedergegeben und aufs peinlichste kommentiert wird, so regt sich gar manchmal die Frage, ob das alles wirklich so viel geistige Arbeit und materielle Kosten lohnt. Aber zuletzt überwiegt doch immer wieder die Freude an der gewissenhaften Akribie des Forschers,, für die das Kleinste so bedeutungsvoll ist wie das Größte, und an der ebenso unbegrenzten Opferwilligkeit des Herausgebers, zumal als Ziel diesmal weniger die wissenschaftliche Ausbeute gesteckt ist wie vielmehr die Absicht, den jüdischen Alltag jener Zeit aus seinem engen Winkel heraus, in dem er abfloß, in seinem ureigensten Gewand vorzuführen. Nach einer einleitenden Charakteristik, welche die historische, wirtschaftliche, religiöse und kulturelle Eigenart der Eisenstädter Gemeinde zeichnet, werden die Gesichtspunkte für die wissenschaftliche Gliederung des Stoffes dargelegt, der natürlich, wenn auch im Original, doch nicht nach der Wirrnis des täglichen Geschehens dargeboten werden soll. Der erste Teil bringt 125 Urkunden über Verhandlungen zwischen der Eisenstädter Gemeinde und einstigen, jetzigen und künftigen Gemeindemitgliedern wegen Belassung und Verleihung, Ueberwachung und Besteuerung des so bedeutsamen Heimat recht es, an dem außer der Gemeinde und ihren Mitgliedern auch die fürstlich Esterhazysche Herrschaft, der Eisenstadt zugehörte, lebhaft interessiert war. Im zweiten Teil kommen in 53 Urkunden die Satzungen und Normen (Tekanoth) zur Behandlung, welche Rabbinat oder Gemeindeverwaltung oder beide gemeinsam in kirchlichen und weitliehen Angelegenheiten erlassen hatten und die ebenso sehr religiöse und sittliche wie wirtschaftliche, soziale und behördliche Fragen betreffen״ Ein