Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung [der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums] am 2. März 1922 [Nachricht] / Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
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Die Anwesenden erheben sich zu Ehren der Verstorbenen. In den Ausschuß sind im Laufe des Geschäftsjahres zugewählt worden: die Herren Henry Rothschild, Frankfurt a. M., Rabbiner Dr. Vogelstein, Breslau, Professor Dr. Gotthold Weil, Direktor an der Staatsbibliothek, Berlin. Der Kas senprüfer, Herr Handelsgerichtsrat Casparius, erstattet sodann den Kassenbericht und beantragt, dem Schatzmeister Entlastung zu erteilen. Die Entlastung wird erteilt. Der Haushaltsvoranschlag, der bei einem Ausgabenbetrag von 143 500 Mk. einen Debetsaldo von 3500 Mk. aufweist, wird genehmigt. Es wird nach § 8 Abs. 2 Wahl des Ausschusses einschließlich der im. Laufe des Jahres zugewählten Mitglieder durch Zuruf beantragt und widerspruchslos beschlossen. Neu gewählt wird Herr Sigmund Seeligmann in Amsterdam. Die Beratung über eine Aenderung des § 5 der Satzung־ kömmt nicht zur. Erledigung, da nicht die nach § 13 für Satzungsänderung erforderliche Mitgliederzahl anwesend ist. Sie wird der bereits eingeladenen außerordentliehen Mitgliederversammlung überlassen. Schluß der Sitzung 1 Uhr. gez. Sobernheim. Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 2. März 1022. abends 7 Uhr,, in der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums Berlin N., Artilleriestraße 14, Der Vorsitzende eröffnet um 7 Uhr die außerordentliche Mitgliederversammlung, die einstimmig für § 5 der Satzung die folgende Fassung beschließt: Der Verein setzt sich zusammen aus: a) Stiftern, b) immerwährenden Mitgliedern, c) Mitgliedern (auch Körperschaften). Die Höhe des Beitrages wird von der ordentlichen Mitgliederver- Sammlung festgesetzt. Die Mitglieder zu a) und b) haben einen einmaligen Beitrag zu leisten, während von den Mitgliedern zu c) ein jährlicher Beitrag erhöhen wird. Ferner wird nach eingehender Beratung beschlossen, für 1922 den Mindestbeitrag für die Mitglieder im Inlande und in valutaschwachen Ländern, auf 50 Mk. festzusetzen; für Rabbiner, Lehrer und Studenten auf 20 Mk., falls gewünscht, zu ermäßigen. Der Beitrag für Mitglieder in valutastarken Ländern soll in der Höhe der Vorkriegszeit in der Währung des Landes, möglichst durch dortige Vertrauenslaute, eingezogen werden. Die einmaligen. Beiträge dieser Mitglieder werden auf 1500 Mk. bzw. 500 Mk. in Vorkriegs־ Währung, die der inländischen Mitglieder auf 5000 Mk. bzw. 1000 Mk. festgesetzt. Es wird angeregt, die Propaganda für die Gesellschaft, namentlich auch in den Logen, intensiver zu betreiben. Vortragsabende in den B. B. Logen,, die die Zwecke und Ziele der Gesellschaft darlegen, sollen gehalten und. in ihnen Werbelisten aufgelegt werden. Ueber die Ausübung dieses Vorschlages soll der Ausschuß beraten. 1 Schluß der Sitzung %8 Uhr. gez. Sobernheim.