Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1921)
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 23)
- Language
- German
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erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. 65 Verarmung wie der׳ die Instinkte der Massen unnötig reizenden Üppigkeit zu steuern sich bemühten. In Gemeinschaft mit dem Rabbiner oder eigens dazu eingesetzten Gerichtskollegien — in Posen gab es 1769 deren 4 mit insgesamt 69 Mitgliedern1) — übten sie die Gerichtspflege .aus2); sie durften als Richter Geld-, Freiheits-, ja auch .Leibesstrafen verhängen3) und besaßen in dem Strafmittel des Banns, der den Ausschluß aus der Gemeinde in sich barg, eine ebenso verantwortungswie verhängnisvolle Machtbefugnis. Wie die Magistrate über die chiistlichen Zünfte, so übten auch die Ältesten über die jüdischen Hand- Werksvereinigungen die Oberaufsicht aus4); Handel und Wandel in den Städten und auf den Märkten wurde ebenfalls von den Ältesten entweder selbst oder durch Unterbeamte überwacht und mit großer Fürsorge bedacht, die z. B. so weit ging, daß die von der Posener Gemeinde für fremde Handelsplätze ernannten Marktrichter auf Grund eines vom Kahal ausgestellten Gemeindewechsels für die von zahlungsfähigen Posener Kaufleuten auf Borg entnommenen Waren Bürgschaft leisteten5). Schließlich gehörte auch die Wahrnehmung der Straßen-, Wohnungs- und Feuerpolizei zu den Aufgaben der Ältesten und ihrer Unterorgane, d. h. zu denen der Gemeinde. Einen besonderen Aufgabenkreis der jüdischen Gemeinden bildete die ihnen ganz überlassene Wohlfahrtspflege. Sie wurde aufs würdigste von ihnen wahrgenommen. Es bestanden überall unter Leitung eigener Armenvorsteher Armenkassen, die aus abgestuften Umlagen, freiwilligen Beiträgen und Synagogenspenden die nötigen Mittel er- ג) Z. XL 131. 2) Von dem Umfang dieser Rechtspflege gibt es einen Begriff, daß sie z. Zt. der Besitzergreifung 200 Rtl. Gebühren einbrachte. 8t. A. Pos. Posen C. XVIII. 12, Bl. 2. ף A. VIII la Bi. 29 und 57. Ztschr. IV. 16ל. 4) Bloch 610. ף Z. XI. 131. Monatsschrift, 65. Jahrgang 5