Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Anteil der jüdischen Freiwilligen an dem Befreiungskriege 1813 und 1814
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 Der Anteil d. jüd. Freiwilligen an d. Befreiungskriege 1813| 1814befanden. Westfalen und Rheinprovinz sowie die Provinz Sachsen waren militärisch erst unvollkommen, Posen mit seiner damals so starken jüdischen Bewohnerschaft noch gar nicht organisiert. In der Bevölkerung der Provinzen von 1807 machten die Juden 06׳ vom Hundert aus; in der Armee 035־ vom Hundert. Allerdings sehen wir sie hier nur wenig mehr als die Hälfte ihres Sollbetrages stellen. Indes wir müssen bedenken, daß unter den altgeübten Soldaten vor 1813 und den vor diesem letzteren Jahre ausgebildeten, entlassenen und wieder eingezogenen Kriegern kein einziger Jude war. Die 731 im preußischen Heere dienenden Juden sind einzig den Jahrgängen 1813,1814 und 1815 entnommen. Bringt man diese Tatsache in Anrechnung, so wird man die Zahl der 1815 der Militärpflicht genügenden Juden nicht als zu gering bezeichnen können. Auf die jüdischen Freiwilligen des Jahres 1815 werden wir später zUrückkömmen. Jetzt Wollen wir uns ausschließlieh mit der Beteiligung der preußischen Juden während der Kriegsjahre 1813 und 1814 beschäftigen. I. Welches war der Stand der Gesetzgebung in betreff des Kriegsdienstes der Juden? Bis zu dem bekannten Judenedikt Vom 11. März 1812 war ihnen der Zutritt zum Heere überhaupt untersagt. Der Artikel 16 dieses Ediktes unterwarf sie den gleichen Verpflichtungen zum Militärdienste, wie die übrige Bevölkerung. Aber damit war im Grunde wenig geändert. Denn grundsätzlich war die gesamte Bewohnerschaft der Residenzen Berlin, Breslau und Potsdam sowie das ganze höhere Bürgertum, zu dem Beamte, Fabrikanten, Großkaufleute usw. gehörten, vom Militärdienste befreit. So blieb die Zahl der Juden, die zu solchem gezogen werden konnten, sehr gering. Erst die Kabinettsordre vom 9. Februar 1813 hob