Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Berlin [Nachricht]
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- ' -י 1■י' } yvf",■ *>־ Mönätsehronik. 39 Monatschronik. Berlin. Die Petitionscommission des Abgeordnetenhauses hat einen eingehenden ausführlichen Bericht über die vom Oberrabbiner Sutro zu Münster, wie vom Rabbiner Dr. Philippsohn zu Bonn, Namens 298 Synagogenvorständen der altpreussischen Monarchie an die Kammer gerichteten Petitionen, Behufs Emancipation der jüdischen Staatsbürger, an das Plenum erstattet. Die Commission erkennt die Beschwerden der Petenten, soweit sie die Ressorts des Justiz- und Cultusministeriums betreffen, für begründet an, und schlägt dem Hause vor, genannte Petitionen der Staatsregierung wiederholt zur Abhülfe zu überweisen. Vom Ministerium des Innern war in der Commissionssitzung die allseitig befriedigende Erklärung abgegeben worden, dass der Anstellung der Juden kein principielles Bedenken entgegenstehe; das Justizministerium glaubte hingegen, die Anstellungsfähigkeit der Juden zu richterlichen Aemtern deswegen bestreiten zu müssen, weil dieselben keinen christlichen Eid abnehmen könnten. Der bei früheren Gelegenheiten für die Nichtanstellang der Juden vorgebrachte Grund, dass dieselben bei ihrer richterlichen Thätigkeit mit den Vorschriften ihrer Religion über die Heilighaltung der Sabbate und Festtage in Widerspruch geriethen, wurde diesmal von der Regierung nicht angegeben. Der Commissarius des Cultusministers gab Namens seines Chefs die Erklärung ab, dass Juden an Lehranstalten, die keinen confessionellen Charakter haben, wie z. B. an Realschulen, ange״ stellt werden könnten, dass dagegen ihre Anstellung an confessionellen Schulen unzulässig sei. Der Commissionsbericht widerlegt sämmtliche, von der Regierung für ihre bisherige Praxis vorgebrachten Gründe und weist nach, dass alle die Juden betreffenden Specialgesetze seit dem Erlass der, Verfassungs-Urkunde hinfällig geworden seien. Baiern. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Bayreuth hat an die Staatsregierung eine Petition gerichtet, in welcher dieselbe ersucht wird, dem nächsten Landtage ein Gesetz, behufs Emancipation der Juden, sowie speciell behufs Aufhebung des Eides more judaico, vorzulegen.