Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beglückungstheorien
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 8)
- Language
- German
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10 ]Ü\gl1h\k11ngstbe0i־ie11. Ministerpräsidenten, der seinen Standpunkt über Parteien und Purteiansichten einnehmen soll, wie unerwartet! Baicrn, wo die Juden durch Aufhebung des Mnfrikelwcseus in den vollen Besitz des Stautsbürgerrcchts eingetretmi sind, hat in letalerer Zeit sieh einer [nconsequenz schuldig gemacht. Die Universität• zu Erlangen hatte, mit Uebereinstiimmmg aller Fncnltätem einen Juden zum Pro!', der Idedicin gewählt, seine Wahl wurde von Müuehen aus nicht genehmigt. An der protestantischen Universitüt zu Erlangen darf also ein Jude nicht lehren, und die katholische Universität zu Prag hat zwei jüdische Professoren, von denen einer sogar das mit den polidsehen Interessen lief verllochtene Strafrecht lehrt. Warum wird gerade in diesem Punkte nicht dem Ei 1gverbiindet.cn naehgealnnt V In I)a1.de 11 hat das Ministerium Lamcp-Stahel seine freisinnigen Principien einer im Finstern wählenden Partei gegenüber bewährt. Die Juden Dudens waren in der Freizügigkeit und hierdurch im Genüsse eines bedeutenden bürgerlichen Hechts gehemmi. Das Ministerium legte unter warmer Befürwortung den Kammern einen diese Beschränkung aufhebenden Gesetzentwurf vor. Mit tansenden von Unterschriften bedeckte, durch die bekannten Mittel einer auf den Fanatismus und die IJrlheilslosigkcifc der Menge speculirenden Partei zu Stande gebrachte Gegenpetitioneu, worden den Kammern übergeben ׳ die Minister riethen •beharrlich von dem Eingehen auf diese Petitionen ab, und die Kammern! traten ihnen bei. Ist zu bedauern, dass der Geschichtsforscher Hausser als Refo reut, der zweiten Kammer sich nicht vollständig von einseifiger deutschtheimlicher Auflassung des Nationalitätsprincips loszulösen vermochte, so zeigte sich um so 1111befangener der Berichterstatter der ersten Kammer, Hofrath A. Schmidt, und wies die schiefe Auflassung des Na- UouaUtütsprincips mit fiberzeugenden Gründen zurück. Einen vollständigen Gegensatz bietet Badens Grenzland, die Schweiz. Freistaalen und Freistädtc sind nicht stets das Asyl der Freiheit, so lehrt die Geschichte auf jedem Blatte: wie wenig die Schweiz die Freiheit zu