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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1851-10-01 · Heft 1 (Oktober 1851) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 1 (Oktober 1851)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1851-10-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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19 Schutzschrift des Zosephus Flavius gegen Apion. daß er selbst denVorsallenheiten beiwohnte oder daß er sie von Kundigen vernahm, genau die Begebenheiten kennen. Und dieses glaube ich in meinen beiden Gcschichtswerken gethan zu haben. Meine Alterthümcr übersetzte ich, wie ich gesagt»), ans den heiligen Schriften, da ich ein Priester von Geburt und mit der in jenen Schriften enthaltenen Weisheit bekannt bin: die Geschichte des Krieges aber schrieb ich als vieler Begebenheiten Theilnehmer und als noch mehrerer Augenzeuge, so daß ich weder mit irgend einer Unterhandlung, noch mit einem Vorfälle unbekannt blieb. Wie keck daher Jene, die mir die Wahrhaftigkeit streitig machen wollen! Mögen sie auch angeben, daß sie die Annalen der Kaiser gelesen: sie haben nichts darin gefunden, was mit dem von mir Erzählten in Widerspruch stände. 11. Ich habe eine nothwendige Abschweifung gemacht, um die Leichtfertigkeit Jener anzudeuten, die vorgeben Geschichte zu schreiben; und ich habe auch, wie ich glaube, ziemlich klar dargestellt, daß die Aufzeichnung alter Begebenheiten bei den Barbaren einheimischer als bei den Griechen ist. Ich will nun zuerst Einiges entgegenhalten der Behauptung Mancher: unser Entstehen sei jung, weil, wie sie sagen, die griechischen Geschichtsschreiber nichts von uns erzählen; hierauf werde ich Zeugnisse über unser Merthnm aus den Schriften Anderer bcibringcn und darthun, wie ungemein sinnlos die gegen unser Volk vorgebrachten Verläumdnngen seien. 12. Wir bewohnen weder eine am Meere gelegene Gegend, noch lieben wir den Handel'); daher haben wir auch nicht die hieraus entstehenden Berührungen mit Anderen. Unsere Städte sind weit vom Meere abgelegen; wir bewohnen ein schönes Land, das wir mit Sorgfalt anbaucn. Zumeist aber liegen wir der Erziehung der Kinder und der Beobachtung der Gesetze ob: diesen unsere Ehrfurcht zu widmen erachten wir für die wichtigste Lebensaufgabe. Da nun noch die Eigenthümlichkeit unserer Lebensweise 9) Im Eingänge zu den Alterthümern. Die Juden wurden zu der ihnen so häufig zum Vorwurf gemachten Beschäftigung mit dem Handel durch äußere Umstände gedrängt: durch den Fanatismus und den Druck des Mittelalters, der sie vom Grundbesitz ausschloß und an ihn durch die öfteren Vertreibungen nicht denken ließ. Noch in der Zeit des Talmuds bildete der Grundbesitz das eigentliche Vermögen und sind auf ihn die Rechtsverhältnisse basirt, so daß die Morgengabe der Frau, Alimente u. s. w. nur von den Immobilien eingesordert werden konnten, vgl. Frankel der gerichtliche Beweis nach mos. talmud. Rechte S. 361 Anmerk. 2*

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