Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jüdische Grabsteine und Urkunden aus der Steiermark
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
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118 D. Herzog Jüdische Grabsteine und Urkunden aus der Steiermark. Von D. Herzog. (Schluß) 12. 1440, 7. März81. [Weroch der Jude zu Marburg־ verkauft sein am Rindermarkt in Pettau gelegenes Haus, das ehemals dem Bürger Lorenz, Hafner in Pettau, gehört hat, dem Minoritenkonvent in Pettau]. Ich Weroch der Jude, gesessen zu Marburg, vergib für mich, meine hausfrau vnd alle vnsere erben mit dem offenen1 brief vnd thue mäniglieh kund allen, denen er vorkommt, daß wir vn(ver)schaidentlich übergeben haben vnd geben auch über in kraft des brief es, dem ehrsamen vnd gaist« liehen herren brudern von Enns, mindern brüderordens guardian zu Petau, in dem vntern kloster, vnd dem ganzen conuent daselbst vnd allen ihren nachkommen, alle gerechtigkeit, vnd nämlich einen gerichtsbrief vnd einen lehnsbrief vnd alle andere behabnuss, so wir gehabt vnd erlangt haben mit den rechten! hincz82 Lorenzen des hafner, weiland bürgers zu Petau, seiner hausfrau, vnd nämlich auf das haus vnd hof mit seiner zugehorung, das gelegen ist in der stadt Petau am Rinder mar kt gegen dem ■obgenannten kloster über am eck, neben des Friedrich Berner haus83, daß sie im für« beum (?)84 dieselben prozess mit allen den kräftem, punkten vnd artikeln brauchen vnd nutzen sollen vnd mögen nach aller ihrer nothdurft, wie ihnen das am besten׳ fügt vnd gefällt, vnd verzeichen (?) vns auch für heutigen tag in kraft des gegenwärtigen briefs aUer der rechte, so wir gehabt haben auf dem vor benannten85 haus vnd hof mit seiner zugehorung, daß wir kaiherlay recht, ansprache noch vorderung hinfür nimmermehr darnach haben! sollen noch wollen, wir, noch vnsere erben, noch niemand anderer von vriserwegen, weder mit recht noch vnrecht, getreulich vnd ohne alles gefährde. Vnd des zu urkund hab ich obgenannter Weroch jud mit fieiß gebethen den ehrbaren, weisen Hannsen. Richter, bürger zu Petau, das der sein insigl an den brief gehangen hat, ihm vnd seinen erben ohne schaden, darvnter ich mich, meine hausfrau vnd alle vnsere erben verbinde, wahr vnd stets zu halten vnd gänzlich zu vollführen, das oben an den brief ge« 81 Auszug aus der Chronik des P. Ludvig Pecko des Minoritenklosters in Pettau, S. 85. In der Kopie, die Herr Notar Victor Skrabar so gütig war für mich anzufertigen, findet sich die hebräische Unterschrift nicht. Der in unserer Urkunde genannte Weroch (Baruh) dürfte aller Wahrscheinlich« keit nach identisch sein mit dem Weroch, dessen! Haus in Graz Kaiser« Friedrich III. (IV.) an den Grazer Bürger Ulrich Riemer um 72 Pfd. und 63 Pfg. verpfändet hat, vgl. Rosenberg, S. 93. Der in meinen UuR, S. 58, Nr. 71 genannte Weroch wird der Enkel unseres Weroch gewesen sein. 82 Skrabar in seiner Kopie liest: Hinz, was dann Vorname wäre, was ich aber kaum für richtig halte, weshalb ich dieses Wort in hincz geändert habe. 83 Nach Ansicht Skrabars das Bombekische Haus. 8* Ich glaube es wird: fürbas zu lesen sein. 85 In der Kopie: bey, wahrscheinlich aber ben. als Abkürzung für vor« benannten zu lesen.