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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 5 · p. Seite 326

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 5
Article
Der Personenname Makir
Date
1929-01-01
Page
Seite 326 (sequence 2)
Language
German
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326 nach Ex 222 und 18s (volksetymologisch), weil Mose in Midjan נר war (LXX repodfi □ר ש|), aber gewiß wohl, von גדש, also ,,V e rtreibung“, weil Mose nach 215 hatte aus Aegypten, fliehen müssen (nicht etwa wegen der Vertreibung der Priestertöchter voni Brunnen durch die Hirten: 2x7 1(רגדשום. Auch, der jüngere Sohn des Mose hat seinen Namen אליעדר nach Ex 184 in Rücksicht auf das Schicksal des Vaters’erhalten: כי אלד־,י אבי בעןו־י דצלני .בחרב פרעזז נ - rt - Zur ״Auflösung des Gelübdes“. Von Dr. Ar je Dörfler in Berlin. In der Darstellung der Entwicklung des Gelübdes und seiner Auflösung S. 33—46 will Rabb. Dr. Z. Taubes Spuren alter Ha'lachoth auf zeigen, die die Macht des Gelübdes während der Zeit der Schulen Hillels und Schammais bis in das zweite und dritte Tannaitengeschlecht, veranschaulichen sollen. Das Gelübde wird als ein Tabukomplex dargestellt, von dessen Gewalt es für die darin Hineingeratenen in älterer Zeit kein Entrinnen gegeben habe (S. 35, 42). Auf Grund der Mi. Bechor. VII 7 behauptet T.: ״Wer seine Frau mit einem .... Gelübde belegt, ist von iiir für ewige Zeiten geschieden6‘, und insbesondere (S. 35): ״Es gibt keine besseren Garantien, diese ungesetzliche Frau von ihm fernzuhalten, als durch das Gelübde“2 3. Mit anderen Worten: Zur Scheidung eines Mannes von seiner Frau habe vor der Zerstörung des Tempels, ja sogar in der Zeit R. Eliesers und R. JehoSuas (s. weiter) ein Gelübde ohne Scheidebrief5 genügt. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu einem ausdrücklichen Gebot der Thora (Deut 24! u. 3) und zur gesamten Tradition, die unter allen Umständen einen Scheidebrief fordert. Sie ver״ anlaßte mich, die ״Fülle von Beweisen“, die T. für seine Behauptung bringt, einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll hier mitgeteilt werden. 1. Bech. VII 7 lehrt der Zusammenhang, daß hier eine provisorische Entscheidung herbeigeführt werden soll, um den Priester, der das bibl. Gebot verletzt hat, vom Dienste nicht fernhalten zu müssen. So muß auch z. B, der Priester, der sich an Toten zu verunreinigen pflegt, versprechen, künftighin das zu unterlassen. Da aber, wie der Talmud z. St. bemerkt, der Fall bei einer Frau schwieriger ist, begnügt man sich nicht mit einem Versprechen,sondern es wird Bekräftigungdurchein Gelübde gefordert. Damit wird aber keinesfalls die Institution des Scheidebriefes berührt, vielmehr muß der Priester nach vollzogenem Dienste sein Vorhaben ausführen und der Frau einen Scheidebrief geben. 2. Beweis aus Tos. Arach. IV 3; T. sagt, daß hier von einer ,,gewaltsamen Scheidung vermittels eines Gelübdes“ die Rede sei (S. 36). Die Toseftastelle aber ist an sich unverständlich4. T. glaubt hier ohne Emendation auskommen zu können. Aber R. Elieser kann doch hier nur gemeint haben, daß er sie n i c h t wieder heiraten darf, wozu denn sonst sollte der Mann das Gelübde tun? R. Jehosua dagegen ist der Ansicht, er kann sie w 0 h 1 wiederheiraten. Aus diesem Grunde sagt auch der letztere in der Parallele (Mi. Arach. VI 1) אינו צריך, d. h. das Gelübde nützt niehts, denn der Mann kann mit seiner geschiedenen Frau eine neue Ehe eingehen und würde dadurch sein dem Heiligtum geweihtes Gut wiedergewinnen. Danach ist in der Tosefta 1 Allerdings heißt נר0ז.*ן nach Gen 46n auch ein, schon mit Jakob nach Aegypten gezogener, Sohn von Lewi. 2 ״Aehnlich dem Taläk der Araber etc.“ ibid. Note 2. 3 Auf S. 36 sagt T., daß auch R. Simon b. Gamliel (3. Tan. Gen.) noch davon ״Notiz nimmt“, was aber in der Uebersetzung seiner Worte in der Mi. Arach. VI 1 als seine Meinung dargestellt wird (vgl. ibid. Note 5). 4 Vgl. den Komm. מנחת בכורים z. st.

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