Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 4
- Article
- [Rezension] / Fiebig
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 295 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
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295 ist nur der, daß sich B. auf die Aussprüche Jesu beschränkt und nicht •auch die Stilformen der Gleichnisse, Anekdoten, Gebete heranzieht, was ich in meinem Buche getan habe. Andererseits zieht B. auch das Johannis- ׳evangelium heran, was ich noch unterlassen habe, und behandelt auch die ]Rhythmik. Ferner stützt sich B. auf alttestamentliche Stoffe, während ich ׳die Redeweise der Rabbinen vergleiche. So ergänzen also beide Bücher einander. .Zwei Bemerkungen möchte ich noch hinzufügen: Es ist m. E. nicht völlig richtig, hier von ,,Poesie“, von Dichtkunst, zu reden. Es handelt sich hier vielmehr um den Stil hebräisch-aramäischer Redeweise, der auch da vorhanden .ist, wo man nicht ,dichten‘, sondern lediglich erzählen und sich ausdrücken ־will. Es kommt hier zum guten Teil die Schönheit, Kraft und Schlichtheit <ler hebräischen Sprache als solcher zum Ausdruck, was ja schon Luther (Weim. Ausg., Tischreden, 1. Bd., 1912, S. 524 ff.) gesehen und gerühmt hat. Zweitens: S. 9 sagt B. mit Recht von sich: He hopes however, that he may have attempted enough to convince other scholars that his method opens up a not altogether unfruitful field of investigation. Auch ich möchte hervorheben, daß das in der Evangelienforschung bisher zu wenig seiner weitreichenden Bedeutung nach erkannte Achten auf die hebräisch-aramäische .Art der ursprünglich mündlichen Ueberlieferungen geeignet ist, dieser Forschung .grundlegende methodische Gesichtspunkte zuzuführen. Damit wird die Evan- -gelienforschung gesunden. Jeder jüdische Leser der Evangelien hat längst ihre hebräisch-aramäische Art gesehen, ehe die christliche Evangelienforschung sich allmählich zu ernsthafterer Berücksichtigung der rabbimischen Literatur und hebräisch-aramäischer Studien entschlossen hat. Zu dem sogenannten ,,Stufenparallelismus4■ S. 90 ff., der im A. T. .seltener ist, möchte ich noch darauf verweisen, daß die jetzt mit Recht zum Verständnis des Joh. Ev. herangezogene mandäische Literatur diese spiral- .״artige Ausdrucksweise häufig zeigt. Leipzig. _ Fiebig. .Stern, Selma; Der Preußische Staat und die Juden. Erster Teil: Die Zeit des Großen Kurfürsten und Friedrichs I. Erste Abteilung: Darstellung; zweite Abteilung: Akten. Berlin (Schwetschke & Sohn) 1925, 159 bzw. 546 S. (Veröffentlichungen der Akademie für die Wissenschaft des Judentums, Historische Sektion, 3. Band.) Es war meine Absicht, eine längere Abhandlung über das Werk ,,Der Preußische Staat und die Juden, Teil 1 und 244 von Fräulein Selma Stern zu schreiben. Denn wie stückweise war bisher über die Geschichte der Juden :in Brandenburg-Preußen zur Zeit des Großen Kurfürsten und Friedrichs I. ״auch die Kenntnis derer, die sich damit befaßt haben. Hier wird zum ersten :Male eine kurze, gute Geschichte dieser Ereignisse und eine ausführliche Akten- Veröffentlichung geboten. Die Arbeit ist die Frucht langer, mühevoller For- ^schung, mit großer Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit geschrieben. Sie verdient in jeder Beziehung ungeteilte Anerkennung. Leider bin ich durch -eine sehr lange Krankheit verhindert worden, meinen Plan bisher auszuführen. Jetzt ist es aber höchste Zeit, eine Besprechung zu bringen. Ich muß mich Jäher beschränken, aus der Fülle meiner Aufzeichnungen nur ganz weniges an zuf!ihren. Man kann noch heute öfters lesen, die Juden hätten erst wieder unter •dem Großen Kurfürsten Eintritt in sein Gebiet erhalten. In Wirklichkeit ,:saßen aber schon in den Landen, die im westfälischen Frieden an das Herrscherhaus kamen, von altersher Juden. Besonders zahlreich waren ßie'in dem ehemaligen Bistum Halberstadt. Man bemerkt auch hier wieder, daß׳ die . Kirche nicht so verfolgungssüchtig gewesen ist, wie sie vielf ach, verschrien ist. Nur in der Kurmark und im Herzogtum Preußen war zunächst den Juden das Niederlassungsrecht versagt. Nach der preußischen Landesverfassung von 1567 sollten keine Juden im Herzogtum geduldet werden; die noch dort lebenden mußten binnen vier Wochen das Land räumen.. Und aus der Mark Brandenburg wurden sie vom Kurfürsten Johann Georg vertrieben.• Indessen die Maßnahme sah schlimmer aus, als sie in der Tat war. Bei der Nachbarschaft Polens, wo der Handel fast ganz in jüdischem Besitze war, ließ sich ein Verkehr .-der Juden mit den ihnen verbotenen Gebieten nicht ganz verhindern. Bereits Johann Sigismund erlaubte ihnen, allenthalben die öffentlichen,: freien JahF-