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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 3 · p. Seite 233

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 3
Article
Zwei Schriftstücke zur Geschichte der Ärtzte und Apotheker in Fürth
Date
1922-01-01
Page
Seite 233 (sequence 1)
Language
German
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. .233 Zwei Schriftstücke zur Geschichte der Amte Und Apotheker in Fürth. Von Dr. med. Carl Kassel,!Nürnberg. Das Jahrbuch der Jüd.-Liter. Ges. VIII. 1910 ~ 5671 enthält in der Arbeit von Leop. Löwenstein, Zur Gesell, der Juden in Fürth, eine Notiz über den ersten jüdischen Arzt in Fürth, Dr. Löw (Jehuda Lob b. Benjamin). Er war auch Apotfieker und lebte hier 1640—1667. Sein Streit mit der beruflichen Konkurrenz endete, nachdem er das behördlich geforderte Examen in Wien glänzend bestanden, mit der kaiserlichen Begnadung durch weitgehende Privilegien. Nunmehr finde ich in den Annalen des Kollegium Medicum Norimbergense Material, das dem Falle Loew eine weitere kulturgeschichtlich wichtige Beleuchtung verleiht: Im Jahre 1665 reicht der Jude Leo aus Fürth, im nämlichen Aktenstück auch Loew genannt, beim Rate von Nürnberg ein Gesuch ein, auf der nächsten Neujahrsmesse sein Magenwasser öffentlich verkaufen zu dürfen. Er hat sich zu diesem Zwecke ein kaiserliches Privileg erwirkt. Der Kanzler und Consul Georg Behaim legt das Gesuch dem Kollegium Medicum zur Begutachtung vor. Die Antwort lautet: ,,das man dergleichen bißherr niemahls einem Juden verstattet habe.“ Die Bitte sei ebenso, wie es vor einem Jahre geschehen, abzuschlagen. Mit Rücksicht auf das in Ordnung befundene1 Kaiserliche Privileg wird aber empfohlen, daß Leo ,,in der künftigen Messe durch einen Christen, und keinen Juden, nebst andern liederlichen Quacksalben, seine Bachen handeln liesse“. Dann wird aber auch insbesondere darauf hingewiesen, daß der ,,Rath schon vorlengst von den Römischen Kaysern priviligirt worden, das sie keinen Juden in Ihrer Stadt gedulden und allein gehen lassen dürffen: wie viel weniger werden sie sich auf offenen Plätzen, aufhalten und umbdrehen dürffen.“ — Der Senat verlangt nunmehr die Untersuchung des Magenwassers durch das Collegium Medicum, ob es ״quoad Ingredientia, nicht in hiesiger Apotheken zu bekommen sey“. Die Beratung dauert zwei Stunden. Die Antwort lautet: ,,das, weille dergleichen bishern keinem Juden obrigkeitlich verstattet worden, dernach auch gedachtes Magenwasser nur ein schlechter Brandtwein sey, darinnen unterschiedliche Wurzeln, als Baltrian, Schwalbenkraut, Alant und dergl. gethan werden: Man Ihnen dis sein petituni wie bereit vor einem Jahr geschehen denegirend und ihn also ab weisen könnte: Sofern nicht etwan ein anders zum alleruntertlienigsten Respect unseres allergnedigsten Herrn, des Römischen . Kaysers, zu thun und vorzunehmen sein, möchte . . . Und könnt alsdann obgedachten Juden gebotten werden., das er sein mehrgenanntes Magenwasser, zwar per tertium, aber keinen juden, sondern einen Christen feil haben lasse“. Die Bedeutung des Vorkommnisses geht weit über das engherzige und enggeistige Judenrecht in Nürnberg hinaus. Dieses war sehr zum Schaden seiner geistigen Entwicklung, die noch heut unter diesem Stempel von ehedem zu leiden hat, die Stadt der Rechtsbeschränkung. Doch auch sie hat ihre eigentümliche, manches erklärende Geschichte: in dem Augenblick, in dem der Burggraf anfing, seine landesherrlichen Rechte wahrzunehmen, machte der Magistrat immer deutlicher seine Hoheitsrechte geltend. Feindschaft oder zum mindesten Eifersucht zwischen beiden Behörden war unausbleiblich. Die kaiserliche Macht, unter deren Obhut Nürnberg seit 1219 eine freie Reichs- Monatsschrift, 66. Jahrgang. 16

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