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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 5 · p. Seite 243

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 5
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1921-01-01
Page
Seite 243 (sequence 23)
Language
German
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erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. 243 minderjährige Erben verstorbenen reichen Gemeindemitglieder1). Eine nicht genau zu kontrollierende Einnahme der Gemeinden rührte aus der Gepflogenheit her, daß die Gemeinden als solche Pachtungen erwarben und diese dann an einen Unterpächter, oft einen der Ältesten, ausboten. Ganz im Rahmen ihrer Umwelt blieben die Gemeinden auch, wenn sie die Gemeindeämter käuflich gemacht hatten2), und es entsprach ganz gewiß dem allgemeinen Wirtschafts*־ egoismus, wenn sie aller Solidarität ungeachtet von den fremden Handelsjuden, die außerhalb der Marktzeit am Ort handelten, eine Gemeindesteuer erhoben. Nach dieser ,,alten Usance unter der jüdischen Nation"3) bezahlte in Rawitsch jeder auswärtige Jude von jedem Packen Tuch, ״so er hier selbst ausnimmt", 1 Fl. an die Gemeindekasse, wie dort überhaupt alle fremden Haridelsjuden. Privilegs־־ gemäß eine entsprechende Abgabe zu zahlen hatten. Eine gleiche Steuer gab es selbstverständlich in Posen, und in Lissa war die Steuer auf die fremden Handels) uden noch 1809 auf zwei Jahre für 216 Rtl. verpachtet. Im Bomster Judenprivileg vom 28. 11. 1746 findet sich ebensosehr eine Tendenz gegen die Eingriffe fremder Juden, wie das Brätzer Judenprivileg von 1738 Vorsorge traf, daß die Brätzer Juden ״von fremden Juden keine Verhinderung haben möchten"4). Überschlägt man nach alledem die finanziellen Zu״ stände, so ergibt sich ein ungeheurer Ausfall an Finanzkraft für die Juden Polens, und es bleibt der Eindruck übrig, ף A. VIII. la, Bl. 111. 2) ״In Polen, wo alles käuflich war, war es auch das Rabbinat.“ Grätz 10, 56. Siehe auch Perles 94 und 122. 3) Ortsch. Nr. 689: Meseritzer Älteste an Hoym (17. 6. 1795). 4) A. VIII. 12, BI. 15. Heppner/Herzberg: Posen. 70. Lewin 106. (Ebenda S. 15 und 19.) A. VIII. 24, Bl. 57. G. T. 123. Auch die Schneidemühler Juden hatten ihr Tuchhandelsmonopol gegen fremde Juden unerbittlich behauptet. Ebenso war es in Gzarnikau. Bär II. 642 f. I. 426, Anm: i. 16*

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