Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 241 (sequence 21)
- Language
- German
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241 erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. denn in den im April 1793 in Posen entworfenen und dann wirklich im Mai in Frankfurt a. O. übergebenen Bitten des polnischen Adels an den neuen Landesherm,• findet sich auch die, den Juden auch in den Städten den Handel ferner zu gestatten, deren Privilegien sie davon ausschließen, da die Juden große Summen schuldig und sonst nicht im Stande seien, sie zu bezahlen1). Den jüdischen Gemeinden aber war es unendlich schwer, all ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Gelder zur Aufrechterhaltung ihres Kultus und Gemeindelebens aufzubringen. Nur mit größter Mühe brachten sie ihren Etat zusammen. 1806, als doch schon eine Reihe von Jahren ordnender preußischer Herrschaft ins Land gegangen war, schloß der Etat der Posener Gemeinde noch mit einem Defizit von 1331 Rtl. 10 Gr. 7 Pfg. ab2). Das Rückgrat der Gemeindeeinnahme bildete die Karupka3), eine Steuer, die von jedem rituell geschlachteten Tier erhoben wurde. Sie betrug beispielsweise in Posen (1806) 7845 Rtl. 17 Gr.4), in Lissa — allerdings ein Vierteljahr- 1j D. J. 1793 S. 84. 2) 10 194 Rtl. 7 Gr. 4 Pfg. Einnahme und 11 525 Rtl. 17 Gr•. 11 Pfg. Ausgaben. St. A. Pos.: Posen C. XVIII. 23 Bl. 8 f. 3) Bloch 610, 612 und 615. 4) St. A. Pos.: G. XVIII. 23, Bl. 8. Die dortige Aufzählung gibt einen interessanten Aufschluß über den jährlichen Fleisch־ verbrauch. Darnach wurden geschlachtet 884 Ochsen ä 6y2 Rtl. (Steuer), 547 nicht ,,kauscherelc, d. h. vom Genuß ausgeschlossene und daher weiter verkaufte Ochsen ä 18 Gr., 155 Kühe ä 4y2 Rtl., 136 Kälber ä 12 Gr., 10 134 Gänse ä 22/3 Gr. und 2864 Hühner ä 7 Pfg. Im allgemeinen sind die einzelnen Sätze weit geringer, beispielsweise bei Kobylin, aber auch hier wird noch für einen ,,kauscheren Ochsen“ oder eine Kuh 2y2 Rtl. und für eine Henne 8 Pfg. Steuer erhoben. A. VIII. 12, BI. 7. Siehe auch Lewin 107 und A. VIII. 12, Bl. 15 (Rawitsch). Noch 1916 war in Libau die Karobka-Steuer für jährlich 23 000 Rubel von der jüdischen Gemeinde an einen Pächter ausgegeben worden. Hamburger israel. Familienblatt. XVII. Nr. 14 (16. 4. 1916), S. 14. Monatsschrift, 65. Jahrgang. 16