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Die Kreatur · 1929-01-01 · Heft 2 · page 70

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
3 (1929-1930)
Issue
Heft 2
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 70)
Language
German
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Wandlung erfüllte sich die Dialogik. Die Meinungen waren versunken, leibhaft geschah das Faktische. Religi o nsgespräche Hier erwarte ich einen gewichtigen Einwand und einen gewaltigen. Man kann mir entgegnen: Wo es um wesentliche, „weltanschauliche" Ansichten geht, darf das Gespräch gar nicht solcherart abgebrochen werden; jeder der beiden muß sich real, in seiner menschhaft unvermeidlichen Einseitigkeit, restlos exponieren und sich eben dadurch real als vom andern begrenzt erfahren, so daß beide gemeinsam das Schicksal unserer Bedingtheit erleiden und einander in ihm begegnen. Darauf antworte ich: Die Erfahrung des Begrenztseins ist in dem worauf ich hinweise eingeschlossen, aber auch die seiner gemeinschaftlichen Überwindung, die sich freilich nicht auf „weltanschaulichem" Boden vollziehen kann, sondern auf dem der Wirklichkeit. Keiner jener beiden braucht seine Ansicht aufzugeben, nur eben betreten sie, indem sie unversehens etwas tun und ihnen unversehens etwas widerfährt, das Bund heißt, ein Reich, in dem das Gesetz der Ansicht nicht mehr gilt. Auch sie erleiden das Schicksal unserer Bedingtheit, aber sie ehren es zuhöchst, wenn sie es, wie uns verstattet ist, für einen unsterblichen Augenblick sich lösen lassen. Begegnet waren sie sich schon vorher, als sie sich, jeder in seiner Seele, so zueinander hinwandten, daß jeder hinfort, den anderen vergegenwärtigend, wahrhaft zu ihm und an ihn sprach. Der andere Einwand, der von ganz anderer, geradezu entgegengesetzter Seite kommt, besagt: Das mag zutreffen, soweit eben der Bezirk der Ansicht reicht, für das Bekenntnis trifft es nicht mehr zu. Zwei Bekennern, die miteinander um ihre Glaubenslehren streiten, geht es um die Vollstreckung des göttlichen Willens, nicht um ein flüchtiges, personhaftes Einvernehmen. Wer zu seinem Glauben so steht, daß er für ihn sterben oder für ihn töten kann, dem kann es kein Reich geben, wo das Gesetz des Glaubens nicht mehr gilt. Ihm liegt ob, der Wahrheit zum Sieg zu verhelfen, von Sentiments läßt er sich nicht beirren. Der Anders-, d. i. Irrgläubige, muß bekehrt oder zumindest belehrt werden, eine unmittelbar persönliche Berührung mit ihm vermag nur außerhalb der Glaubensvertretung, nicht von ihr aus zu erfolgen. Die These des Religionsgesprächs darf nicht „versinken". 206

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