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KC-Mitteilungen · 1927-12-27 · Heft 12 (27.12.1927) · p. Seite 103

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1927
Issue
Heft 12 (27.12.1927)
Date
1927-12-27
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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10:» Viadrina-B. Thuringia. Badenia-L.. Rhero-Silesia. Sprcvia . . .. Frib.-Ghibellinia. . . . Biadril»a-D. ^vriburgia. Albingia. Saro-Bavaria. Rheno-Palatia . . . . Äanj'ca. Leo Glücksmgnu Oscar Guttmann Fritz Aron, Kurnik Ernst Heymann Adolf Asch Sigfrid Bernhardt Ludwig Mayer- Rosen ow Larsen Martin Roscnthal Fritz Hirschfeld Rosenkranz Alfred Loeser Ferner Dr. Kurt Levy (Thur.). Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 30. Rovember 1027 konstituiert und die Geschäfte folgendcrnmtzen verteilt: 2. Schriftwart.Levy 2. Kassenwart.Asch Kassenrevisoren .... Levy, Mayer, Kurnik Keilwart.Roseuow Vergnügungskommissivu Bernhardt, Hirschfeld. Werner Rosenberg Schachgrupppe.Ernst Heymann. 31 m Sonntag, den 22. Januar 102.3, findet die Alt-Herrcu-Taguug des K. L. statt. 'Auf 'Anregung des Provinzialverbandes ist als Ort der Tagung Berlin gewählt worden. Wir bitten daher unsere Mitglieder, zur Tagung selbst und zu den damit verbundenen Veranstaltungen recht zahlreich zu erscheinen, damit auch die von auswärts kommenden Kartellbrüder Gelegenheit haben, recht viel Berliner K.'C.er anzutreffen. Zur Vorbereitung der mit der Alt-Herren-Tagung zusammenhängenden Veranstaltungen wurde eine Kommission gewählt, die aus den Kbr. Kbr. Martin Sternberg, Rosenow, Heinz Rosenthal und Werner Rosenberg besteht. A. 5). V. Friburgo-Ghibellinia. Unser lieber Bundesbruder Dr. iur. Franz A. Liebmann, Staatsanwaltschaftsrak in Köln, verschied unerwartet cun 22. November 1927 an den Folgen einer vor längerer Zeit überstandenen Krankheit, Unser A. H. V. wird dem verstorbenen Bundesbruder, der sich durch vornehme Gesinnung allseitige Sympathien erworben hatte, ein AnwälteK.C. bedient Euch bei Bedarf Vertretern und Hilfsarbeitern juristischen Arbeitsnachweises des K.C. treues Andenken bewahren. Bei seiner Einäscherung im Krefelder Krematorium widmete unser l. A. SS. Oberlandesgerichtsrat Dr. Kurt Wolff aus Köln dem dahingegangenen Vundesbruder herzlicheAbschiedsivorte. Hausbaufonds des A. H. V. Friburgo-Ghibellinia. Langsam aber stetig wächst der bisher noch bescheidene Bestand des Fonds für den Bau bezw. Kauf eines Hauses für unsere l. Freiburger K. E.- Berbindung Die bisher erfolgten Zeichnungen betragen über RM 12000, —. Davon sind bereits eingezählt bezw. hinterlegt RM. 1623,—. Da die Verwirklichung des Hausprojektes für unsere l. Verbindung eine Lebensfrage ist, bitten wir alle Bundesbrüder, die sich bisher an Zeichnungen und Zahlungen für den Hausfonds noch nicht beteiligt haben, dies nach Möglichkeit zu tnn. Wer nicht imstande ist, ans einmal einen größeren Betrag dem Hallsfonds zuzuweilden, kailn auch in kleineren monatlichen Zahlungen für seinen Teil zum Zustandekommen imseres Werkes beitragen Zeichnungen sind zu richten an den Vorsitzenden des 31. H. W Friburgo-Ghibellinia, Dr. Erwin Rosenow, Berlin SW 6l, Belle - Alliance - S traße 23. Die Ein- Zahlungen sind zu leisten an Bbr. Dr. mecl. Siegfried Hein, Freiburg i Br., Friedrichstraße 15, Postscheck-Konto Karlsnihe Nr. 31021. Bücher- und Blätterscfiau Lehrbuch des Deutschen AivUprozeßrechts. Bon Professor Dr. L. Rosenberg. 709 Seiten. 1927. Verlag von Otto Liebmailn, Berlin. 27 M., geb. 29/0 M., für Abonnenten der Deutschen Juristen-Zeitung 2-1 M., geb. 26,50 M. Der bekannte Gießeuer Lehrer des Zivilprozesses bietet in diesem Lehrbuch ein neuartiges Werk, das sich nach Anlage und Methode wesentlich von anderen juristischen Lehrbüchern unterscheidet. Gedrängtheit des Ausdrucks, strenge Systematik, knappe Begriffsbestimmungen und besondere Druckanordnung (u. a. Benutzung verschiedener Schriftarten) ermöglichen eine scharfe Herausarbeilung der Grundgedanken des Zivilprozeßrcchts. Das weniger Wichtige und die Beispiele sind in kleinerer Schrift gesetzt. Stets werden 'Abkürzungen verwendet. Das neue und eigenartige Werk erstrebt also durchweg Klarheit ulld Uebersichtlichkeit. Durch zahlreiche Verweisungen lvird die Zusamurengehörigkeit der Gebiete betont. Das Buch entspricht dem neuesten Stande der Gesetzgebung; auch die im Sommer 1927 erlassenen Gesetze sind berücksichtigt, ebenso die Literatur und Rechtsprechung bis auf die Gegenwart. Insbesondere siild die Entscheidungen des Reichsgerichts fast lückenlos verarbeitet; auch sind bedeutsame Urteile anderer Gerichte berücksichtigt worden. In der knappen, jedoch wissenschaftlich vertieften Darstellung ähnelt das Buch den bekannten und schnell beliebt gewordenen Taschenkommentaren von Baumbach. Das Werk ist in erster Linie für Studenten und Zechtslehrer bestimmt Darüber hinaus wird es für Referendare in der Vorbereitungszeit und zum Assessoreramen von Nutzen sein und endlich auch dem Praktiker, Richter wie 'Anwalt willkommene Anregungen gewähren.

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