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KC-Mitteilungen · 1925-12-31 · Heft 12 (31.12.1925) · p. Seite 97

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1925
Issue
Heft 12 (31.12.1925)
Date
1925-12-31
Page
Seite 97 (sequence 7)
Language
German
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97 IS \sM SU IB VScher- und Blänerlcbau □ | W W Der Erbe, seine Rechte und Pflichten. Von Dr. Adolf Asch (Sprevia), Rechtsanwalt am Kammergcricht. Das Buch unseres .Kartellbruders ist in erster Linie für die Sprechstunde des Anwalts bestimmt. Es regt an und warnt; zeigt die Schwierigkeiten und Gefahren auf und weist die Wege zu ihrer Lösung. Gerade dadurch aber, daß es nicht abstrakte Rechtssätze bringt, sondern die Fälle des Rechtslebens veranschaulicht und stets auf eine klare Sprache und Darlegung Wert legt, wird es auch zu einem brauchbaren Informationsbuch für den gebildeten Laien, wie zu einem guten Führer für den jungen Juristen. Das Buch wird durch die Fragestellung beherrscht, „Wie soll der Erbe zweck- und rechtgemäß zur Wahrung seiner Interessen handeln?" „Wie sichert der Erblasser am besten und einfachsten die Durchführung seines letzten Willens?" Zunächst gibt der Verfasser eine zusammengedrängte Darstellung der Lage, wie sie sich für den Erben in den ersten Tagen nach dem Tode des Erblassers ergibt. Die Fragen der Beerdigung, Feuerbestattung, Begräbniskosten werden behandelt, die dringenden Maßnahmen, die notwendigen Schritte bei Gerichten und Behörden werden klargelegt und die Rechte der Erben und Familienangehörigen dargetan. Zn übersichtlicher Weise wird die gesetzliche und testamentarische Erbfolge dem Verständnis nahegebracht. Auch die Kapitel über die Verwaltung des Nachlasses durch den Erben lassen die praktischen Gesichtspunkte in den Vordergrund treten. Selbst das schwierige Pflichtteilsrecht erhält durch die Darstellung Klarheit und Faßlichkeit. Besonders dankenswert ist, daß in einem besonderen Abschnitt die sonst kaum klargelegte Frage des Zneinandergreifens „von Erbausschlagung und Pflichtteil" mit sicherer Land entwickelt wird. Auch sonst weist das Buch eine Reihe von Abschnitten über praktisch wichtige Gebiete auf, die in den Lehrbüchern und Kommentaren vernachlässigt werden. So die ausführlichen Darlegungen des Erbvergleichs, der Vollmacht über den Tod hinaus, der Rechtsgeschäfte auf den Todesfall und das internationale Erbrecht. Aus der Fülle des Stoffs sind hervorzuheben die Abhandlungen über „Ungültige Testamente", der „Amfang des Nachlasses", „die Haftung des Nachlaßrichters und Notars", „die Nachlaßprozesse", die grundbuchmäßigen Rechtsgeschäfte", „die Erfüllung der Nachlaßverbindlichkeiten", „die Fortführung eines Handelsgeschäftes", „die Sterbewohnung in der Zwangswirtschaft", „die Erbteilung", „die Zwangsvollstreckung gegen den Erben". Im Anhang gibt der Verfasser schließlich noch eine kurze Aebersicht über die Erbschaftssteuer nach ihrem neuesten Stande, wie dem Stande der Wissenschaft und Rechtsprechung entsprechende Muster für Testamente und eine Zusammenstellung der wichtigsten Stempel, Gebühren und Kosten. Die ausgezeichnete Besprechung, die das Buch irr der „Juristischen Wochenschrift" durch Leilfron erfahren hat, wird ihm den Weg in die weitesten Kreise eröffnen. Solon. Handbuch des studentischen Verbindungswesens. Von E. H. Eberhard. Sachsenwald-Verlag, Leipzig. Hl. Große Ausgabe, geb. 5 M. Was wir zum Lobe dieses Handbuches bei den früheren Auflagen gesagt haben, kann nur wiederholt werden — Ein nahezu unentbehrliches Handbuch für jeden Fuchsmajor. — Die neu eingefügten geschichtlichen Hinweise sind außerordentlich wertvoll; die Verbindungen sollten dem für Anregungen dankbaren Verfasser bei deren Ergänzung behilflich sein. Palästina. 300 Bilder. Einleitung von Sven Lediir. Mit ausführlich beschreibendem Text herausgegeben von Dr. G g. Landauer. Leinen-Band, Folio M. 20, -. (Meyer & Jenen, Verlag, München.) Hier liegt die erste tendenzlose Bildersammlung vor, die uns in umfasse',der Weise eine genaue Kenntnis des ganzen Palästina — seiner Landschaft, seiner vielfältigen Kulturstätten, seiner Bewohner, ihrer Werke und Beschäftigungen — aufs anschaulichste verschafft. Die prachtvollen Aufnahmen der dem Photographen sonst streng verbotenen heiligen Stätten, als auch die Wiedergäbe von Bildern, in denen so manche Baudenkmäler und Orte vergangener Epochen sestgehalten sindgeben dem ganzen Werke besondere Bedeutung. Sven Ledin sagt in seiner Einleitung: „Ich kann mich an keinen Fleck der Erde entsinnen, der einen tieferen und mächtigeren Eindruck auf mich gemacht hätte. Aber Worte reichen hier nicht aus. Diese Bildersammlung wird eine viel plastischere Vorstellung vermitteln, als eine noch so eingehende Schilderung es vermöchte." Lleber Juden und Judentum. Von L. Steinthäl. 3. Auflage. Verlag M. Poppelauer, Berlin. Ganzleinen M. 7,60. Die mit Liebe und Begeisterung geschriebenen Aufsätze des Philosophen L. Steinthäl, die Gustav Karpeles unter dem Titel „Aeber Juden und Judentum" gesammelt und mit einer Vorrede versehen hat, liegen jetzt unter den Schriften der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums in dritter Auflage vor. Die Aufsätze, welche unter den Rubriken: Schema Zisroel; Zur Abwehr; Wissenschaft und Leben; Erinnerungen vereint sind, bieten reiche Anregung zur Betrachtung wichtiger Probleme des Judentums. „Ein Schauer der Andacht, so schreibt Gustav Karpeles am Schluß des Vorwortes, „wehte jeden an, der in die Nähe dieses kindlich Weisen trat. Hier war heiliger Boden. And mit einem Gefühl der Ruhe und freudiger Harmonie verließ man diese Stätte, wo ein Wettweiser und ein Prophet gewirkt hatte. Gewiß, Tausende werden auch aus diesen Blättern seines Geistes einen Lauch verspüren." — Die Ausstattung ist vorzüglich, so daß sich das Werk auch zu Geschenkzlvecken eignet. Hier handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung unter vielen, sondern eine derjenigen, an denen man nicht vörübergehen darf. Die Aufsätze Steinthals muß jeder gebildete deutsche Zude gelesen haben und besitzen. ) Hinderrburg. Von Theodor Lessing mit Vorwort von Maximilian Harden und Nachwort von Herbert Eulen der g. Verlag Hapke & Schmidt, Berlin. Der Streit um Lessing will noch nicht verstummen. Wie wenige aber haben die Aufsätze von Lessing gelesen. Da verdient diese kleine Schrift, in der die beiden vielerörterten Aufsätze nachgedruckt sind und Lessing Sekundanten antreten läßt, die Beachtung aller. Ob sie Freunde für Lessing werben wird, ist die Frage, aber nicht darum geht es hier. Der kleine Brockhaus. Handbuch des Wissens in einem Band. Verlag F. 5). Brockhaus. Das von uns schon angezeigte Konversationslexikon in einem Band liegt jetzt vollendet vor. Die Neuerscheinung wird dem „Brockhaus" neue Freunde werben. „Der Piperbote." Verlag R. Piper & Co., München. Das neue -Winterheft der bekannten kleinen anregenden Zeitschrift ist besonders reich illustriert und bietet allen Lesefreunden einen schönen Aeberblick.über die neuesten Veröffentlichungen des Verlages.

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