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Unsere Tribüne · 1926-02-27 · 3 (27.01.1926) · page 1

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Journal
Unsere Tribüne
Volume
3 (1926)
Issue
3 (27.01.1926)
Date
1926-02-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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II. b. b. Organ der jüdischen sozialdemokratischen Arbeiterorganisation Poale Zion, Wien Erscheint zweimal monatlieh Redaktion und Administration: Wien, IL, Blumauergasse l/II - Postscheckkonto V$fr. 38.042 -'«-jfr- ' — t- Bezugspreis: - vierteljährig. S 1.20 halbjährig . . , 2.40 Einzelne Nummer 20 Groschen Nr. 3. Wien, 27, Februar 1926. 3. Jahrgang. Haltet den Dieb! ■Erinnert Ihr Euch an die ergötzliche Anekdote vom Dieb', der, um seinen Verfolgern zu entweichen, sich ihnen anschloß und mitschrie: „Haltet den Dieb!".? Dieselbe Taktik verfolgen, die österreichischen Zionisten. Unter der Leitung der Herren Stricker, Doktor Plaschkes, Dr. Löwenherz, Dr. Friedmann et consortes ist mit der „Union österreichischer Juden" und mit ihren Nachläufern: die „Agudah" eine Vereinbarung getroffen worden, die die Zionisten Oesterreichs den assimilierten Juden dieses Landes ausgeliefert hat. Jetzt, da die jüdische Bevölkerung Wiens' den Verrat dieser Herren Jüdischnationalen erkannt und sie verlassen hat, da in ihre Versammlungen (die wahrheitsliebende „Wiener Morgenzeitung" sprich#natürlich von Massenmeetings) nur das „Minjen" ihrer engsten Anhänger kommt, ist den Herren vor den Folgen ihrer Politik bange geworden und sie schreien ' Zetter und Mordio gegen ihre Verbündeten, ihre Koalitionsmitglieder, die „Union". *F Haben nicht die Herren Zionisten um das Linsengericht eines .Gemeinderatsmandates für Herrn Doktor Plaschkes ihre .Gesinnung verschachert- und sich ver- [ -pflichtet, niemals für die Anerkennung der jüdischen ' Nation einzutreten, noch einen solchen Antrag zu unterstützen? Haben nicht dieselben Herren Zionisten durch ihre .Wahlkompromisse die „Union" und die „Agudah" gestärkt? Die Herren von der „Union" sind eben nicht so dumm, wie die österreichischen Zionisten. Sie haben die Positionen ihrer Gegner systematisch untergraben. Zuerst haben sie sie ihrer Gesinnung um ein Mandatchen enteignet, dann, als die jüdische Bevölkerung die Gesinnungslosen verlassen hat, haben sie die geringen Zugeständnisse, die sie ihnen früher gemacht haben, zurückgezogen. Der Mohr hat seine Pflicht getan, er kann weiter gehen. Das Gerede der Zionisten von Stricker, Doktor Löwenherz, Dr. Plaschkes, Dr. Friedmann bis Doktor Klaber ist leere Heuchelei. Sie haben kein Recht, der „Union" Vorwürfe zu machen, sie sind nicht weniger als ihre assimilierten Verbündeten, für die Sünden der .Kultusgemeinde verantwortlich. Herr Dr. Löwenherz ist genau so verantwortlich für die Kultusgemeinde, wie Herr Dr. Ornstein. Es ist eine unerhörte Frechheit, wenn derselbe Herr Dr. Friedmann, der als Vizepräsident der Kultusgemeinde an dem Wahlrechtsraub an tausenden Steuerzählern teilgenommen hat, jetzt von einer Volksgemeinde spricht. Die Herren Zionisten haben auch Gegründet 1882 Gegründet 1882 Lebensversicherungs-Gesellschaft Dhfinhr" 9fl"ilwniA Wien, 1., Riemergasse 2, Telephon 79-5-65 Serie Aktienkapital 4 Millionen Schilling Versicherungsbestand am 1. Jänner 1926 über 600 Millionen Schilling Lebens-, Renten-, Aussteuer-, Unfall-, Haftpflicht- und Autoversicherungen jetzt noch die Möglichkeit, Iden Antrag unserer Genossen für die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes zu unterstützen und* ihren Willen zur Demokratie zu bekunden. Aber sie werden es nicht tun, weil ihr Gerede nur Heuchelei ist, weil sie keine geringeren Feinde der Demokratie sind, als ihre Union-Juden. Wenn aber die Herren Zionisten glauben, daß es ihnen gelingen wird, die jüdische Bevölkerung durch ihren Radau irre -zu führen, täuschen sie sich. Wir werden schon dafür Sorge tragen, daß ihr: Haltet den Dieb! erkannt werde, die Verräter des jüdischen Xuflebungsgedankens, die Feinde der Demokratie und der arbeitenden jüdischen Bevölkerung dürfen ihrem Schicksale nicht entgehen. , Der Wahlrechtskampf in der jüdischen Gemeinde. Von D'r; Rudolf GTanz. Die kommenden Kämpfe in der jüdischen Gemeinde stehen Vor allem im Zeichen der Wahlrechtsoffensive der Mandatare der Vereinigung für soziale Tätigkeit in der Kultusgemeinde. Im Augenblick, da wir uns zu bedeutsamen Auseinandersetzungen mit unseren Gegnern rüsten, sei hier der Kernpunkt der Streitfrage vor einer breiten Neffentlichkeit dargelegt. Das allgemeine Wahlrecht, die Grundlage aller Wahlen zu den öffentlichen Vertretungskörperschaften unserer .Republik, steht im strengsten logischen Gegensatz zu dem System des Censitenwahlrecht. Während ersteres das Wahlrecht als staatsbürgerliches Grundrecht nur. auf ganz allgemeine, auf alle Staatsbürger zutreffende persönliche Grundlagen aufbaut und vor allem von jeder Steuerleistung unabhängig ist, macht das Censitenwahlrecht das Faktum der Steuerleistung zur persönlichen Bedingung der Ausübung des .Wahlrechtes. Das Censitenwahlrecht ist mit Recht als Entwicklungshemmung des öffentlichen Lebens in allen neueren Staatsgebilden und .Selbstverwaltungskörpern abgeschafft worden. Was bedeutet nun die Tatsache, daß eine großstädtische Judengemeinde ihr Wahlrecht an die Steuerzahlung bindet, vom praktisch-politischen Standpunkt aus? Eine Entwicklungshemmung auf dem Wege zur Demokratisierung. Sehen wir einen Augenblick von dem Prinzip des Censitenwahlrechtes ab und betrachten wir das .Wahlrecht lediglich als den Ausdruck des politischen Willens breiter Massen, ihres Interesses an der Selbstregierung. Wo in aller Welt ist das Interesse an einer Selbstregierung verwechselt worden mit einem Interesse, freiwillig, selbständig, ohne bestimmt zu werden, eine Steuer zu zahlen? Ueberall ist die Steuerhoheit eines .Gemeinwesens nur der durch die demokratische Kontrolle erst ermöglichte öffentliche Zwang auf die Glieder eines Gemeinwesens. Das^ Censitenwahlrecht supponiert nun eine Voraussetzung: Die Steuermindeststufe sei so niedrig zu bemessen, daß jeder, der nur will, sich durch Steuerzahlung das .Wahlrecht erwerben kann. Und doch ist diese Voraussetzung unsinnig,. denn es gibt kein Im Zusammenhange mit dein bevorstehenden Budgetberatungen in der Kultusgemeinde, ist der größte Teil dieser Nummer den Fragen der jüdischen Gemeinde gewidmet. freiwilliges Steuerzahlen, und daher auch keinen durch freiwilliges Steuerzahlen bewerkstelligten öffentlichen Rechtserwerb. Wobei wir immer nur Massenerscheinungen im Auge haben., nicht irgend welche kleinere künstliche Gesellschaftsgruppierungen. Die Steuerhoheit einer jüdischen Gemeinde muß daher ganz verschieden sein von der Wahlrechtssouveränität der jüdischen Bevölkerung dieser Gemeinde. Dieses Erfordernis ist vor allem1 prinzipiell theorethisch sonnenklar, bevor wir noch daran gehlen, die kulturpolitisch verderblichen Folgen und Perspektiven eines Censitenwahlrechtes für eine jüdische Gemeinde vor Augen zu führen. Diese Verderblich keit * wird nicht geringer dadurch,- dag^ ein konsequent durchgeführtes Censitenwahlrecht "^.deiner Judengemeinde vielleicht in der Lage ist, die ärgsten Auswüchse einer auf die breiten Massen der Bevölkerung gelegten indirekten Besteuerung zu vermeiden. Die Anhänger des Censitenwahlrechtes können sich mit Recht auf die geschichtlföhe Existenz der, früheren Judengemeinden berufen. Doch gibt uns gerade dieser .Hinweis auf Vergangenes den Schlüssel zur Beantwortung der Frage, warum eigentlich das) Censitenwahlrecht heute überlebt ist. In den früheren5! Judengemeinden handelte es sich um1 finanzielle Sonderleistungen der Judengemeinde, die die Voraussetzung für ihre selbständige politische Existenz] (Privilegienerteilung, res'p. Anwendung) bildeten. Ein Hoheitsstaat, der einer Judengemeinde keine finanziellen Sonderleistungen für seine . Hoheitszwecke mehr auferlegt, entzieht damit die Grundlage des früheren Censitenwahlrechtes, die Pflicht zur Repartition der finanziellen Sonderleistungen einer Gemeinde auf ihre Mitglieder. In der gegenwärtigen jüdischen Gemeinde liegt das gestaltende Prinzip ausschließlich in der inneren Entwicklung ihrer Bevölkerungsmassen, nicht in der äußeren Entwicklung durch materielle Hoheitserfordernisse. Das Wahlrecht wird: so in der Judengemeinde zu einem politischen Recht der Selbstbestimmung anstatt eines früheren Mitbestimmungsrechtes über .staatliche finanzielle Lastenverteilung. Und unter diesem Gesichtswinkel ist gegenwärtig ausschließlich die Frage des Wahlrechts zu behandeln. In den jüdischen Großgemeinden stauen sich Massen von durch den Wanderungsstrom zusammengeballten Splittern des jüdischen Volkes aus den entlegendsten Gegenden an. Diese Massen sind der allein wirksame,: nach und trotz aller sozialen Milieugesetze wider-i standsfähige Staudamm gegen die Assimilation, den' nationalen Untergang. In dieser Masse allein liegt die Zukunft des physischen jüdischen Volkskörpers/ die Erneuerung der Generationen,. jegliche ■ Fruchtbarkeit in physischem, wie in geistigem' Sinne. Diese Bevölkerungsmasse hat den Kinderreichtum aufzuweisen, in ihr liegen die Wurzeln der zahlenmäßigen; Volksvermehrung. In ihr ruht aber auch die geistige Frische und .Unversehrtheit der kommenden GeneH rationen, die Sittlichkeit des Volkes, die soziale Bin^ dung der Gesamtheit an historische Traditionen un'dl an allen lebendigen geistigen Volksbesitz der Gegenwart. Diese Masse allein bildet das Reservoir für jedes jüdische Schulwesen, für jede geistige Erneuerung von Volksschöpfungen. .Und diese Masse muß' entrechtet bleiben, darf nicht mündig werden, weil' esi den Nachbetern eines Steuer-Wahlsystems so gefällt3 P", W *Z Weiße Woche 016 IClZiCn Tafle bringen nie dagewesene billige Preise! Brüder Sdiiffmann ILJaborsfrafiefö Telephon-Nr. 47,171 En gros - En debil

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