Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Schrimm, Auszug aus dem Schneiderprivileg, 1742
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 2)
- Language
- German
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128 — diction, weder die Stadtnoch Starostey Obrigkeit, ohne eine Protection den Juden zu geben thun soll. gegeben Fraustadt den 20 ten May 1742 Augustus Rex Unserer Regierung im IX. Jahre. 7. Schrimm, Vergleich zwischen dem Schneidergewerk und den jüdischen Schneidern. 1774. Zu S. 115 Anm. 1. So geschehen im Schneider Gewerke zu Szrim den 27t. Juny 1774. Zwischen den Ehrbahren Zechmeistern und den ganzen Schneider Gewerke zu Szrim, von einer [Seite] und den Schneider Juden Aeltesten aus der Synagoge zu Szrim nebst den sämtlichen Jüdischen Schneidern [auf der andern Seite] geschiehet mit Endes unterschriebenen, ein gewisser und Unabänderlicher Vergleich, folgendergestalt. Da den Ehrbahren Zechmeistern und der ganzen Brüderschaft des Schneider Gewerck zu Szrim Laut dem 48. Punkt ihrer Gerechtigkeit dem Schneider Gewerks zu Szrim so ihnen von Seiner Königl. Maj. von Pohlen Augustus den 3t. unsern allergnädigsten König und Herrn allergnädigst Ertheilet worden, worin demselben Freystehet, denen Jüdischen Schneidern alle Schneider Arbeit, für die Christen zu untersagen, auch laut vorstehenden Punkte ihnen die Arbeit Wegzunehmen Freysteht; da nach vorstehenden benanten punkt gedachten Schneider Gewerke, zur Execution schreiten und dem [den!] Jüdischen Schneider, laut Ihren Gerechtigkeit die Arbeit wegnehmen wollen, wurden gedachten Juden Schneider gewarnet Ihre Gerechtsame nicht zu überschreiten. Da nun Endes unterschriebene Juden Schneider Aeltesten, nebst dem sämtlichen Jüdischen Schneidern zusammen kamen, um allen Streit, wie auch allen Fernern Process mit dero hiesigen Schneider Gewerks zu Szrim entlediget zu sein, haben sie folgend[en] Vergleich getroffen. Dass die Jüdische Schneider für jetzt, und in der Zukunft wie niedergeschrieben verbunden sein werden an das Schneider Gewercke zu Szrim alljährlich 18 fl. Pohlnisch wie auch 12 Pfd. Wachs. Dagegen soll denenselben alle Arbeit es sey Christliche oder Jüdische Freystehen zu betreiben, ohne einzige Hinderniss des Schneider Gewer cks. Vorbenantes Quantum von 18 Fl. Pohln: wie auch die 12 Pfd. Wachs sollen obgedachten Juden Schneider jährlich 4 Ratis, an das Schneider Gewercke zu Szrim entrichtet werden und zwar dergestalt, erstens auf das Fest heil. Matheas 4 Fl. Pohl. 15 gl und 3 Pfd. Wachs