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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 126

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Schrimm, Confirmation eines Ratsbeschlusses, die Juden betr. 1609
Date
1913-01-01
Page
Seite 126 (sequence 2)
Language
German
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— 126 — den Lauben der Bürger Häuser zusammenhäufen, an Son- und andern Feyertägen ihre Arbeit ausüben und ausschlussweise begehen, wodurch die Schrimmer Bürger und Handwercker ins grösste Elend gerathen und den Christlichen Feyertägen keine Hochachtung als auch verläumdung anthun, die Sacramenten des Abendmahls wenn solche zu den Krancken gebracht werden, verspotten; deswegen haben der Herr Bürgermeister und Rathmänner so wohl als auch der Stadt Voigt und die Schoppen und überhaupt alle geschworne [der] Stadt Schrimm der gemeine durch ihr Gesez angedeutet, dass künftig hin kein christlicher Schrimmer Bürger einem Juden sein Hauss weder ganz, noch die Hälfte verkaufe, vermiethe oder auf eine andere Art übergeben, wobey zugleich fest gesezt worden, dass das für ein verkauftes Hauss genommene Geld irremissibiliter confiscirt wird, zur Festigkeit dieser Sache drücken wir den Stadtsiegel bey. Wir sind also der angebrachten Bitte gemäss gnädig als geneigt die vorstehende Schriften in allen Punkten Clausuln und Bedingungen mit unserer Königl. authoritaet approbirend und confirmirend anzunehmen und bey zu behalten, wie wir selbige auch approbiren und confirmiren, und angeloben dass selbige Kraft der Dauerhaftigkeit, von jeden gehalten werden sollen, weil solche dem allgemeinen Recht nicht zuwieder sind, zu welcher Sache mehr glauben, haben wir gegenwärtige Schrift, bei unserer eigenhändigen Unterschrift mit dem Königlichen Innsiegel versehen lassen. gegeben Warschau den 8 ten Februar 1609. Unserer Regierung in Pohlen im 22.ten Jahre in Schweden aber im 15. Jahre Sigismundus Rex. Ist aus dem Compendio der der Stadt Schrimm durch die allerdurchlauchtigste Könige von Pohlen gnädig ertheilten Privüegiorum, welche im archivo derselben Stadt vorgefunden worden extrahirt. Melerowicz. 5. Schrimm, Erneuerung der Gerechtsame der Juden, 1638. Zu S. 114 Änm. 5. Derer Gerechtsamen und Freyheiten der Synagoge zu Schrimm, welche auf dem Grundsatz der Reichs Constitutionen de Ano 1638 Tit. Lustration die General Lustrations Commission der oben gedachten Synagoge, nach dem dieselbe alle zuvor habenden Privilegien und Gerechtsame, so ihr von vorigen Königen Pohlen[s] ertheilet worden, durch den kürzlichen Brand verlohren gegangen: die nachstehenden Freyheiten erneuert und anerkant hat, welche Lustration besagt als folgend:

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