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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 125

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Obornik, Judenprivileg 1724
Date
1913-01-01
Page
Seite 125 (sequence 2)
Language
German
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— 125 — 1. Schloss Zinsen 200 fl. 2. Vor Saltz und Hering dass dieselben solches nicht vom Schlosse nehmen 130 „ 3. Vor dass Schlachten 80 „ 4. Tonnen Geld 30 „ 5. Jährlich vor zwey Cresenten (Praesenten) als Ostern und Neues Jahr 30 „ 6. Vor Talg 30 „ Der Betrag also ist 500 fl. welches Geld jährlich in das Grundherrschaft liehe Provent abgeliefert werden muss. Denen Juden wird es erlaubt sein einen jeglichen Handel zu führen, nehmlich verschiedenth Waaren und Materien zu verkaufen und auf Ellenmesse auch die Tücher Stückweise es sey auf die Elle oder stückweise wird es ihnen erlaubt sein zu verkauften. Es ist denenselben verschiedenth Getreyde zu ihrer Nahrung zu kauffen auch zum verkaufen erlaubt. Es stehet denen frey den Rabiner wie auch den Schul Director zu erwehlen worüber die Hoff Junsdiction nichts zu sagen hat. Wenn ein Jude von einem Christen beklagt wird, diese Klage muss also Erstens der Juden Rabiner unterscheiden; und hernach mahls erstl. gehet die Appellation an das Patrimunial Gericht. Der Burgemeister nebst denen gantzen Rahts assessoren sind verbunden die Juden zu schützen vor einer jeglichen Impedition (in Abwesenheit des Starosten) Diesen Juden wird erlaubt sich zu bauen auf denen Grün[den] welche ihnen angezeuget sind, von ehemaligen Zeiten. Welche benennet wurde[n] durch eine Commission, welche zuletzt gehalten wurde durch den Ehemaligen Kuboks Probsten zu Oborink. datirt in Ustzikowe den 8. January 1724 Boguslaus Unruh Starroste zu Obornik Sebastio v. Proknisky [Sebastian von Prusimsky] S[tarost] Ob[ornik] Johann Gurorowsky S. 0. m pria. 4. Schrimm, Confirmation eines Ratsbeschlusses, die Juden betr. 1609. Zu S. 114 Anm. 2. Actum im Rathhause zu Schrimm, Montags am Tag© der Bekehrung des heiligen Pauli apostoli im Jahre 1609. Weil die ungläubige Jüdische Nation in der Stadt Schrimm immer mehr und mehr, nicht nur an Einheimischen, sondern auch an Fremden zu wächst und sich vergrössert ferner die Christliche gekaufte aber nicht gerichtlich verschriebenen Häuser übernehmen selbige besitzen, Lebens Mittel den Christen benehmen, sich auf den Gassen Häuser, und unter

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