Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 3 (1911-1912)
- Article
- Erscheinungen zur Geschichte der Juden in Deutschland im Jahre 1910
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 28)
- Language
- German
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— 170 — niemand von juden oder jüdenin weder gelt noch anders entlehnen, auch ihnen nichts versetzen, noch zu kaufen geben und in summa mit den juden nichts zu handien haben bey verweissung und auszpott des gerichtszwangs. Eschlberg, Heuchlingen, Weiler in den Bergen. 208. Titel nr. 194. S. 682—738: Gräflich-Rechbergsche Statut und Ordnungen von 1577. Im gräflich Rechbergschen Centraiarchiv zu Dongdorf. Darin S. 734—735: von zegeinern, heerlosen, gartknechten, jüden und dergl.....nicht weniger sollen auch furohin in der herschaft ainicherley juden nicht eingelassen noch vill weniger den underthonen gestat werden, mit ihnen gewerb und hantirung zu treyben usw. Wissgoldingen, 209. Titel nr. 194. S. 798f.: Gerichts- und Polizeiordnung, 1612. im Freiherrlich von Holtzschen Archive in Alfdorf. — Darin Seite 846 „Sache der Juden." Aehnlich wie unter Ramsberg. Wellstein-Abtsgmünd. 210. Titel nr. 194. S. 428—438: Buss und Frevelordnung der den Herren von Kürrnheim gehörigen ellwangenschen Lehensherrschaft W. A.? 1573. Aus dem Kgl. Haus- und Staatsarchiv. S. 430 §20: item welcher, jung oder alt, mit den juden zu handien hat, umb pargelt oder auf borg inen etwasz abkauft oder ihnen etwasz zu kaufen gibt, wo man der wahr wert über kurtz oder lang dieselbigen werden bestraft werden, an leib und guet 10 gülden 5 ß. Wallheim. S. nr. 193. Ulm. 211. Schweitzer. Die israelitische Gemeinde in Ulm (Israelit nr. 31, 34, 35, 39, 42. Beilage: Literarische Warte). Stuttgart. 212. Titel nr. 193. S. 498—501: Der landwirtschaftliche kleine Ausschuss an Herzog Friedrich am 18. März 1598 betr. Ausschaffung einiger in Stuttgart aufgenommenen Juden. Mit einer Darlegung der älteren Verordnung gegen Juden. — S. 501 Anm. 2 über die anderen damals gemachten Schritte gegen die Juden und ihre Umsiedelung von dem Armbrustschützenhaus nach Neidlingen. Remmeltshofen. 213. EberleS. Das Domherrenamt Remmeltshofen (Aus dem Ulmer Winkel, Mitteilungen des Vereins Neu-Ulm 1909). Nr. 8, S. 131 in einem Briefe über Beleihung eines Hofes 1589: „Soll und will ich mich um Schulgeld und Geldeswert gegen keinen Juden verbinden, weder für mich selbst, noch für jemand anderen überall und keiner weiss noch Weg, sondern der Juden bei Fälligkeit des Hofs in allweg müssig gehen . . . Wie ich aber der obberührten Artikel, sonderlich der Juden halb überfahren. . . . soll der Hof eingefallen sein.