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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1911-01-01 · 3 (1911-1912) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
3 (1911-1912)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Beverungen
Date
1911-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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…/2821022-2821027-2821412--0338-2821432
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— 2 — b) Extractus protocolli der fürstl. Kommission betr. Erhöhung der Judenabgaben.1) 1733. c) Juden-Tribut im Fürstentum betr., Schreiben des Erzbischofs von Köln an den Statthalter. 1736 Aug. 7. 2. Judenschaft zu Warburg und Borgentreich betr., Extractus protocolli commissionis. 1740 Okt. 5. Inhalt nicht ersichtlich. 3. Judenschaft in Beverungen betr. a) Klagesachen der Stadt gegen die Judenschaft, deren wirtschaftliche Stellung, Abgaben und Rechte betr., Fragmente: 1705 Nov.: Protokolle der fürstl. Gerichtskommission.2) 1719: Gravamina der Stadt gegen die Judenschaft.3) 1720 Juni 19: Extractus protocolli der zur Prüfung der Gravamina eingesetzten fürstl. Kommission. 1728 Jan.: Eingabe von Bürgern aus Beverungen zugunsten der Juden. 1728 Juli 16: Sentenz, Bestätigung der 1706 Sept. 22 erlassenen fürstl. Schutzordnung.4) x) Erwähnt die kurfürstlichen Patente, durch welche Joseph Itzig Spira zum Obervorsteher der Judenschaft im Fürstentum Paderborn und sein Sohn zum Adjunkt ernannt wurde. — Der Ober Vorsteher erscheint in den Streitigkeiten mit der Stadt Beverungen (oben nr. 3) als Vertreter der kurfürstlichen Interessen. 2) Als begleidete (vergleitete) Juden werden genannt: Joseph Itzig Spira, Nathan Spira (auch Nattan Itzig genannt), Jacob Abraham, Meyer Itzig, Berendt Abraham, Äser Heyneman, Joseph Simon, Israel Leser, Simon Salomon. — Zur Förderung der Arbeiten der familiengeschichtlichen Abteilung (vgl. im Geschäftsbericht) soll fortab das zerstreute ältere Material aus der Zeit vor Führung von Stammregistern, Steuerlisten oder Personenverzeichnissen anderer Art in den „Mitteilungen" in dieser Weise geboten werden. s) Während der Sedisvakanz dem Domkapitel überreicht. Die Klage von 1705 endete also offenbar zugunsten der Juden, wohl mit der unter 1728 Juli 16 erwähnten Sentenz vom 22. Sept. 1706. Zwei Punkte der Gravamina seien der Kuriosität halber zitiert; Punkt 8: „Wunder siehet man an Ihren Sabbathen wie sie vor Joseph Itziges Hauss, als wohinter sie ihre Sinagob haben, versamlen, gestalten die Weiber mit goldenen, silbernen und seydenen Kleidungen Stolziren, und die Männer mit ihren Mäntelen, als wenn Ihnen die Strasse zu enge, sich heraus breiten." Und Punkt 10: „Jedermann so wohl frembde als einheimische verwundern sich über den stahth, pracht, handel auch menge der Judenschaft, an diesen geringen kleinen orth, sagen anbey dass in der Welt ihren wissen nach kein orth seyn an welchen denen Juden ein so groser Handell wie allhier zu Beverungen zu gelassen wurde . . . «) Vgl. B 2 Anlage z. J. 1807.

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