Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Übersicht über den jüdisch-geschichtlichen Inhalt des Königl. Staatsarchivs zu Hannover
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 63)
- Language
- German
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- Goslar 2× ep/1044636
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— 128 — Büdesheim 10. Akten betr. Hildesheim, Goslar u. die später Hannoverschen Teile dies Eichsleldes unter Preussischer Herrschaft, 1802—1807. XIX 2: Remission von Judenschutzgeldern im Amte Ruthe (1802 bis 1807). 3: Beschwerde der Judengemeinde zu Peine wegen der zu entrichtenden Abgaben (1803). 4: Einsendung der Geburts-, Trauungs- und Sterbelisten im Liebenburger Kreise (1803—1805). 5: Beschwerde der Judenschaft auf dem Damm vor Peine wegen der zu entrichtenden Abgaben (1803—1805). 6: Erteilung des Judenschutzes (1803—1806). 7: Eingesandte Schutzgelder der Judenschaft auf dem Damm vor Peine (1803—1807). 8: Organisation des Judenwesens im Hildesheimschen (1804).1) 9: Befreiung der Judenschaft auf dem Damme zu Peine von der Entrichtung des Schutzgeldes (1804). 10: Anstellung der Rabbiner in der Stadt Hildesheim (1804—1805).2) 11: Aufhebung der bisherigen Beschränkung des Wohnbezirks der Hildesheimer Judenschaft (1804—1807). 12: Ansetzung der Juden in der Stadt Peine (1806—1807). 13: Die von den Juden auf der Neustadt-Hildesheim zurückgeforderten Onera-Gelder (1807). 14: Beherbergung fremder Juden (1807—1808). x) enth. Verzeichnisse der Schutzjuden zu Goslar, Gronau, Sarstedt,Peine und Hildesheim vom Jahre 1804, eine Abschrift des Generalschutzbriefes für die Hochstift-Hildesheirnsche Judenschaft vom 9. XII. 1763 und tabellarische Übersichten über Schutzgelder und sonstige Abgaben der Juden und ausführliche Angaben über deren rechtliche Lage und Vorschläge zu deren Verbesserung. 2) Bis 1786 hatte das Fürstentum Hildesheim einen einzigen Rabbiner in der Stadt Hildesheim, der von der Judenschaft gewählt und sowohl von dem Magistrat wie von dem Fürstbischof bestätigt wurde. 1786 erhielt die Judenschaft in P e i n e ihren eigenen Rabbiner. Am 29. XII. 1793 wird Marcus Levy zum Landrabb. des Fürstentums Hildesheim mit Ausschluss von Pe i n e bestätigt; am 11. III. 1805 erfolgt die Bestätigung des aus Minden i. H. stammenden Mendel Steinhard durch die preussische Regierung; nach dessen Berufung in das Kasseler Konsistorium wird Moses Elkan von dem Konsistorium nach Hildesheim gesetzt. Diesem folgte durch Wahl (31. V. 1826) Aron Wolf sohn aus Wollstein (Prov. Posen). Nach dessen Tode (16. V. 1830) wird Bodenheimer aus Karlsruhe gewählt und am 29. VI. 1831 vom Kabinets-Ministerium bestätigt. Ostern 1845 geht Bodenheimer als Oberrabbiner nach Krefeld und am 9. IV. 1846 erfolgt die Beeidigung seines Nachfolgers Meyer Landsberg aus Meseritz.