Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Übersicht über den jüdisch-geschichtlichen Inhalt des Königl. Staatsarchivs zu Hannover
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 87 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2821022-2821025-2821228--0253-2821330- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 87 - 10: Die von dem Kriegsagenten Jacob Leffmann Cohen in Hannover gemachte Stiftung zur Unterstützung inländischer Israeliten, welche sich einem Handwerke oder einer Kunst widmen (1845). 12: Die Errichtung einer Bildungsanstalt für jüdische Lehrer (1846 bis 1848). 14: Der Ankauf eines Bürgerwesens durch die Judengemeinde in E 1 - dagsen zur Errichtung einer Synagoge (1846). Hannover 51. Akten aus der Westphälisch-Französischen Zeit 1806—1813. XIII 1: Die Anmassung des Gerichts Wellersen, Schutzbriefe an Juden zu verleihen (1807). 2: Die Judenschutzgelder aus dem Gerichte Leineberg und der Stadtvogtei Göttingen (1807). 3: Judentabellen des Reservatdistrikts Bovenden (1807). 4: Schutzverleihung an Juden im Amte Diepenau (1807). 5: Das von den als Häuslinge im Gericht Wichtringhausen wohnenden Schutzjuden erhobene Dienstgeld (1807). 6: Schutzverleihung an Juden im Amt Hagen (1807—1808). 7: Die Steuern der Judenschaft zu P e i n e und die Rechnungen des dortigen Syndikats (1808—1811). erreichbar sein sollte, dass die Herzogtümer Bremen und Verden dem hiesigen Landrabbinate beigelegt werden möge." Darauf erfolgt am 19. April 1845 vom C.-M. die Erwiderung: „Es ist schon längst anerkannt worden, dass der Bezirk des hiesigen Landrabbinats, welcher den hiesigen Landdrosteibezirk, den Landdrosteibezirk Lüneburg und ausserdem vom Landdrosteibezirke Hildesheim die Provinzen Göttingen und Grubenhagen begreift, zu gross, der Bezirk des Landrabbinats Hildesheim, welcher bloss das Fürstentum Hildesheim und Gosslar befasst, zu klein ist." Schon früher wären derartige Anträge auf Erweiterung des Landrabbinats Hildesheim gestellt, jedoch schien, solange der gegenwärtige Landrabbiner im Amte ist, eine Schmälerung des Landrabbinatsbezirks nicht angebracht; diese Bedenken fallen nun mit der nachgesuchten Dienstentlassung des Landrabbiners fort, infolgedessen wurde unter dem 28. Januar 1845 bestimmt: „Da eine Anschliessung der Landrabbinatsbezirke an die Landdrosteibezirke im allgemeinen zweckmässig, auch der hiesige Landrabbinatsbezirk zu gross, der Landrabbinatsbezirk Hildesheim dagegen zu klein sei, so sei Grubenhagen und Göttingen mit dem Eichsfelde vom hiesigen Rabbinat zu trennen und mit dem Landrabbinat Hildesheim zu vereinigen. Am 28. April 1845 erfolgt die Resolution : ,,dem Vorstande der Gemeinde wird zur Kenntnis gebracht, dass des Königs Majestät Sich allerhöchst nicht bewogen gefunden haben, die von dem Königl. Ministerio des Innern über den Umfang des hiesigen Landrabbinatsbezirkes getroffenen Verfügungen wieder aufzuheben." (Vergl. M. Zuckermann: Zur Verwaltungsgeschichte des Hannoverschen Landrabbinats. Hannover 1910).