Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Bromberg
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 6)
- Language
- German
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— 17 — 1845: Statuten des Vereins der krankenbesuchenden und leichenbestattenden Gesellschaft. 1847: Beschwerde der Verwaltungsbeamten gegen den Bürgermeister wegen Eingriffe in amtliche Rechte. 1852: Ministerialreskript über die Zulässigkeit der Gebührenzahlung für die Assistenz bei Abnahme von Judeneiden. 1853: Gebührentarif für heilige Handlungen. 1859: Jährliche Wahl des Vorstandsvorsitzenden betr. 24. Beschwerden und Gesuche 1834—18841). 25. Vormundsbestallungen 1834—1847. Angeheftet 1854—1858: Todesscheine. 26. Klage gegen die Redaktion des Bromberger Tageblatts, Rehgionsbeschimpfung betr. 1882. 27. Miscellanea 1860—1884. 1873: Rundfrage des Berliner Gemeindevorstands, die Reorganisation des jüdischen Gemeindewesens betr. 1882: Zuweisung der Ortschaft Prinzenthal zum Synagogenbezirk Bromberg. 1883: Statut des Wohltätigkeits-Vereins (Druck; begründet 1877). B. Grundstücke und Bauten. 1. Kauf und Verwaltung des Synagogengrundstücks und der anhegenden Gemeindegebäude 1815—18992). 2. Alte Synagoge. 1) In Faszikel 2 die von Herzberg a. a. O. S. 64 f. geschilderten Vorgänge. 2) Darin die alte Betstube. 1815 wird der Konsens zur Einrichtung der Betstube und zum Kauf des Hauses erteilt. Der notarielle Kaufvertrag vom 3. Sept. 1817 ist nicht vorhanden. Von 1821 datiert ein gerichtliches Urteil über die Regulierung der Kauf schuld. Der Konsens zum Kauf ist erst am 25. Jan. 1820 erteilt worden. Erst am 30. Nov. 1824 wurde aber die Legitimationsvollmacht seitens der Gemeindemitglieder für die Vertreter, die den Kauf abgeschlossen hatten, ausgestellt, so daß erst am 17. Jan. 1825 der Besitztitel für die Synagoge berichtigt werden konnte. Diese Daten sind enthalten in einem am 16. Febr. 1829 ausgestellten hypothekarischen Rekognitionsschein. Vgl. Herzberg a. a. O. S. 23 und 30. Da die Hypothekenschuld zum Teil auf den Begräbnisplatz eingetragen war, befindet sich in diesem Faszikel auch der Rekognitionsschein für den Be^ gräbnisplatz. 2