Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Thorn
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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— 2 — A. Organisation und allgemeine Verwaltung. 1. Resolution für den Bevollmächtigten der Thorner Judenschaft Lazarus Aron, wegen fernerer Duldung der Juden in Thorn, 1797 Dez. 6. 2. Statuten 1822—18891). 3. Abgrenzung des Synagogenbezirks 1852—18822). Darin: Über die Wahl der Repräsentanten und Vorsteher 1854. Über die Eingemeindung Einzelner. 4. Austritt aus der Synagogengemeinde und der Religionsgesellschaft 1873—1903. 5. Reglements für die Repräsentanten und die Baukommission 1859—1877. 6. Reglements für die Schulkommission und die Lehrer 1875—1886. 7. Protokolle des Vorstandes 1857—1864. 1868—1887. 8. Vorlagen des Vorstandes an die Repräsentanten 1856—1900. 9. Beschlüsse der Repräsentanten 1856—1895. 10. Zivilstandsregister betr. 1860—1874. Darin: 1856. 1858: Haftentlassung jüdischer Gefangener an Feiertagen betr. 1882: Verwaltungsberichte von 1866. 1871—1874. 1888: Bescheinigung der rituellen Scheidung jüd. Ehen betr. 11. Naturalisationen 1874—1876. 1) Am 17. Juli 1854 wurde die nach dem Gesetz von 1847 bewirkte Einteilung des Synagogen-Bezirks bestätigt und am 10. Oktober die Vorsteher und Repräsentanten gewählt. Am 27. Febr. 1854 erfolgte die Bestätigung und am 18. Febr. 1856 die Anordnung der Regierung, daß die neue Verwaltung ihre Wirksamkeit beginnen solle. Die Statuten wurden aber erst am 17. Sept. 1857 vollendet, am 23. Febr. 1858 bestätigt. 2) Weil die nach dem Gesetz von 1847 erfolgte Abgrenzung des Synagogenbezirks und Wahl der Vorsteher von der Regierung noch nicht bestätigt war, hielt die Regierung 1852 die juristische Persönlichkeit noch nicht für bestehend. (C 1 unter dem 6. Mai 1852.) Es kam nun zu einer Reihe von Beschwerden und Reskripten über die Frage, wodurch die vollendete Tatsache der Abgrenzung und der Rechtspersönlichkeit einer Gemeinde zum Ausdruck komme. Der Minister des Innern entschied am 5. April 1853 in einem Reskript an die Regierung in Marienwerder im Sinne der ursprünglichen Entscheidung der Regierung.