Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 1 (1909)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Märkisch-Friedland
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 8)
- Language
- German
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— 78 — Berlin, eine Stiftung für die Errichtung einer jüdischen: Schule betr. 1825/6: Tilgung der Kauf schuld und Zuschuß der Gemeinde betr. d) Schulhaus, Badehaus und Synagoge, Reparaturen 1846 bis 1850. e) Friedhof, Bauten 1862—1869. 4. Synagogenstände: Verkauf, Verpachtung, Verpfändung etc. 5. Stiftungen: a) des B. Markwald (1828) 1832—1837. b) des W. Markwald 1836—1838. c) des Barons v. Blankenburg 1842/3. d) des L. A. Tonmann 1844. e) des Loesser 1844. II. Steuer wesen. a) Einzugsgelder 1802/03: Klage des J. Ascher wegen unrechtmäßig geforderten Einzugsgeldes. 1804: Verweigerte Genehmigung der 1795 und 1797/8 beschlossenen Einzugsgelder. Darin: über Straflosigkeit der Ältesten wegen nicht angezeigten Handels Unbefugter.1) 1806: Gerichtlicher Vergleich, Rückerstattung von Einziigsgeldern betr. b) Abgaben vom Grundstückserwerb 1803—1806.2) c) Heberollen der Gemeindeabgaben 1785. 1798/9. 1805 bis 1882/3, mit Fehlstücken. d) Reklamationen gegen die Einschätzung 1842—1847. e) Heranziehung Unverheirateter zur Zahlung von Gemeindeabgaben 1803. 1808. 1) Unterschieden die jüdische Nationalverfassung (alles Innere) von den bürgerlichen Verhältnissen (daß pübl. Bediente keinen Handel treiben dürfen). Da die Funktionen der Vorsteher aber nur auf die Nationalverfassung gehen, sind sie nach dem Urteil zur Anzeige nicht verpflichtet. 2) Bis 1784 bestand eine zehnprozentige Hauskauf Steuer an den Grundherrn. Abgelöst durch das Synagogengeld (vgl. S. 82). 1786 eingeführt eine zweiprozentige Abgabe an die Synagoge. Erst jetzt um Bestätigung gebeten.