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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1909-01-01 · 1 (1909) · p. Seite 13

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
1 (1909)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Landsberg a. W.
Date
1909-01-01
Page
Seite 13 (sequence 5)
Language
German
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…/2821022-2821023-2821054--0021-2821106
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— 13 — 5. Herabsetzung des Schutzgeldes der Witwe des Schutzjuden Lewin Simon betr. 1761. 1762, 2. Fase. 6. Beschluss der Aeltesten, dass die Kinder die rückständigen Abgaben der Eltern zur Gremeindekasse zahlen müssen 17721). 7. Paraphen-Stempel-Gelder betr. 1763-1781. 8. Servis-Anlage betr. 1763—1814, 2 Fase. Darin u. a.: 1766. 1767 betr. Serviszahlung vom Armenhaus und vom Tempel (in beiden Fase). 1766 betr. Verpflichtung der Judenschaft pro exemptione der Naturalem quartierung jährlich 30 Thlr. zu zahlen. 9. Zoll und Accise betr. 1757—1811. 1757 betr. den den Juden für alle Waren angemuteten Stadtzoll. 1761 betr. den bei Erlegung des Stadtzolls für ausgehende "Waren von Juden zu leistenden Eid.2) 1778 betr. die den Landsberger Juden abgeforderten Ergänzungen für die aus Pommern eingebrachte Leinewand. 1793 Verordnungen betr. Einführung von Baumwollwaren, Stahlwaren, Floret- und Friesolet-Bändern. 1804 betr. Zollsatz für eingeführte bunte Leinen. 1811 betr. Aufhebung einer zur Tilgung der Kommunalschuld ausgeschriebenen Konsumtionssteuer. 10. AbJösungsgelder für Kommandos, Wachten, Transporte betr. 1763 (1745) —1765. 11. Betr. Abführung von 2/3 der von dem jüdischen Gericht erkannten Strafgefälle an die General-Strafkasse 1763—1767. 12. Abschoss von den ausser Landes gehenden jüdischen Mitgaben und Erbschaftsgeldern betr. 1761 — 1768. 13. Betr. Bezahlung des Bürgergeldes von denjenigen, welche denen Zoll-Aemtern eingenommen . . . werden .... welche Einnahme aber der Neumärkischen Judenschaft an die 200 Btlr. Kosten machet." *) VergL C 1. 2j Nach Judikatum vom 8. Mai 1752. In der Beschwerde von 1761: dass die Juden anfangs dieselbe E'reiheit wie die christlichen Kaufleute gehabt hätten; dass seit 1723 (1733?) jeder neu einziehende Schutzjude sich durch 8 E.thr. „die Stadt-, Zoll- und gleichsam andere bürgerliche Freiheit semel pro Semper erkaufen" musste; dass 1752 „wir wissen selbst nicht wie es geschehen ist* eine Differenz darüber entstand und am 8. Mai das erwähnte Judikatum erging.

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